Sitzung: 05.05.2020 GSB/005/2020
Der Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
wird in allen Punkten durchgesprochen.
Folgende Regelung weichen gegenüber der bisherigen Satzung ab:
- Die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein
Sitzungsgeld von je 25, 00 €
für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines
Ausschusses (bisher 20,00 €).
Aus dem Gemeinderat kommt der Vorschlag das Sitzungsgeld wie bisher auf
20,00 € festzulegen. Des Weiteren kommt der Vorschlag ein Sitzungsgeld in Höhe
von 25,00 € festzulegen und davon eine Spende von den jeweiligen
Gemeinderatsmitgliedern in Höhe von 5,00 € zu leisten.
Bei der Entscheidung haben sich 8 Mitglieder des Gemeinderats für 20,00
€ und 5 Mitglieder des Gemeinderats für 25,00 € ausgesprochen. Der Mehrheit
wurde gefolgt.
Die Regelung über die Fahrtkostenpauschale von 2,50 € pro Sitzung für
Gemeinderäte aus dem anderen Gemeindeteil, in dem die jeweilige Sitzung nicht
stattfindet, bleibt weiterhin bestehen. Für diese Regelung haben sich alle
Mitglieder des Gemeinderats ausgesprochen.
Des Weiteren bleibt die Regelung über die Bestellung eines
Rechnungsprüfungsausschusses, bestehend aus drei Mitgliedern des Gemeinderats.
Hierfür haben sich alle Mitglieder des Gemeinderats ausgesprochen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes in der diesem Protokoll beigefügten
Fassung mit folgender Änderung in § 3 Abs. 2 der Satzung:
„Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit
als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 20,00
€ für die notwendige Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderats oder eines
Ausschusses. Für Gemeinderäte aus dem anderen Gemeindeteil, in dem die
jeweilige Sitzung nicht stattfindet, wird eine Fahrkostenpauschale pro Sitzung
von 2,50 € gezahtl.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |