Sitzung: 05.05.2020 GSB/005/2020
Gem. Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) sind die
weiteren Bürgermeister zu vereidigen.
Die erste Bürgermeisterin Sonja Rahm vereidigt den neu gewählten zweiten
Bürgermeister Reinhold Nöldner.
Die Vereidigung wird in feierlicher Form vorgenommen. Die Eidesformel
lautet:
„Ich schwöre Treue
dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner
Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Die Vereidigung des dritter Bürgermeisters Andreas Herleth entfällt in
diesem Fall, nachdem dieser bisher als dritten Bürgermeister vereidigt wurde.