Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit die weiteren Bürgermeister. Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde.

 

Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen. Diese Voraussetzungen nach Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes erfüllen alle Gemeinderatsmitglieder des Gemeinderats Schönau a. d. Brend.

 

Die Wahl des dritten Bürgermeisters ist zwingend in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. (Art. 51 Abs. 3 GO).

 

Für die Wahl des dritten Bürgermeisters können aus dem Gemeinderat Vorschläge geäußert werden. Die Gemeinderäte sind bei der Wahl nicht an die Vorgeschlagenen gebunden.

 

Nachdem die erste Bürgermeisterin Sonja Rahm und der zweite Bürgermeister Reinhold Nöldner aus Schönau a. d. Brend sind, wird für die Wahl des dritten Bürgermeisters ein Gemeinderatsmitglied aus dem Ortsteil Burgwallbach in Betracht genommen.

 

Für die Wahl des dritten Bürgermeisters wird Herr Andreas Herleth vorgeschlagen.

 


Ergebnis der Wahl zum dritten Bürgermeister:

 

Anzahl der Wahlberechtigten                         13

Abgegebene Stimmen                                   13

Gültige Stimmen                                            13

Ungültige Stimmen                                           0

 

Gültige Stimmen für Andreas Herleth            12

Gültige Stimmen für Roberto Podda               1

 

Herr Herleth hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Er ist somit zum dritten Bürgermeister der Gemeinde Schönau a. d. Brend gewählt.