Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei LKW-Stellplätzen und einer Lagerhalle (mit Werkstatt) auf dem Grundstück Fl. Nr. 2955/1, Otto-Feick-Weg 4 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, das Grundstück von der Gemeinde zu kaufen. Er möchte eine Halle mit Büro für sein Transportunternehmen errichten. In der Halle sind die Durchführung von kleineren Reparaturen und Wartungen wie Licht-, Reifenwechsel, Ausbesserungen an den Planen der Anhänger, Fahrzeugpflege und Zwischenlagerung von Ersatzteilen (kein Gefahrgut) geplant.

 

Die Halle soll wie in den vorgelegten Skizzen mit einer Länge von 25 m, einer Breite von 20 m mit Pultdach und einer Trapezblecheindeckung ausgeführt werden. Für die Aufteilung der Stellplätze und des Gebäudes auf dem Grundstück wurden drei Vorschläge seitens des Bauherren abgegeben.

 

Vor Erwerb des Grundstückes möchte der Bauherr mit der Bauvoranfrage abklären lassen, ob die von ihm geplanten Nutzung der Lagerhalle und die Ausführung möglich ist.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2955/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Der zur Bebauung vorgesehene Bereich ist als Mischgebiet mit Nutzungsbeschränkung ausgewiesen. Tankstellen sind ausgeschlossen. Das Mischgebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

 

Ein Speditionsunternehmen ist mit Rücksicht auf den verursachten Zu- und Abgangsverkehr in der Regel als mehr als nur „nicht wesentlich störend“ einzuordnen. Eine Werkstatt mit drei Hallenstellplätzen zur Durchführung von kleineren Reparaturen gilt im Mischgebiet ebenso als „störend“, gerade auch, da auf dem Nachbargrundstück reine Wohnbebauung zugelassen wurde. Somit ist die geplante Nutzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 2955/1 nicht zulässig. Auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/3 im Gewerbegebiet wäre die geplante Nutzung zulässig.

 

Aufgrund der Nichtverträglichkeit der geplanten Nutzung der LKW-Stellplätze und der Lagerhalle mit Werkstatt im Mischgebiet wird vorgeschlagen, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Einer bauplanungsrechtlichen Realisierung des Vorhabens auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/3 steht nichts entgegen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen für die Errichtung von zwei LKW-Stellplätzen und einer Lagerhalle (Werkstatt) auf dem Grundstück Fl. Nr. 2955/1, Otto-Feick-Weg 4 in Schönau unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben nach der Variante 2 durchgeführt wird.

 

Damit würde die Lagerhalle direkt an das mit einem Wohnhaus bebaute Nachbargrundstück angrenzen und somit auch einen gewissen Lärmschutz darstellen, die LKW-Stellplätze wären im hinteren Bereich an der Grenze zum benachbarten Gewerbegebiet-Grundstück.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

13