Sitzung: 21.04.2020 GSB/004/2020
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei
LKW-Stellplätzen und einer Lagerhalle (mit Werkstatt) auf dem Grundstück Fl.
Nr. 2955/1, Otto-Feick-Weg 4 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt, das Grundstück von der Gemeinde zu kaufen. Er
möchte eine Halle mit Büro für sein Transportunternehmen errichten. In der
Halle sind die Durchführung von kleineren Reparaturen und Wartungen wie Licht-,
Reifenwechsel, Ausbesserungen an den Planen der Anhänger, Fahrzeugpflege und
Zwischenlagerung von Ersatzteilen (kein Gefahrgut) geplant.
Die Halle soll wie in den vorgelegten Skizzen mit einer Länge von 25 m,
einer Breite von 20 m mit Pultdach und einer Trapezblecheindeckung ausgeführt
werden. Für die Aufteilung der Stellplätze und des Gebäudes auf dem Grundstück
wurden drei Vorschläge seitens des Bauherren abgegeben.
Vor Erwerb des Grundstückes möchte der Bauherr mit der Bauvoranfrage
abklären lassen, ob die von ihm geplanten Nutzung der Lagerhalle und die Ausführung
möglich ist.
Das Grundstück Fl. Nr. 2955/1 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Der zur Bebauung vorgesehene
Bereich ist als Mischgebiet mit Nutzungsbeschränkung ausgewiesen. Tankstellen
sind ausgeschlossen. Das Mischgebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Ein Speditionsunternehmen ist mit Rücksicht auf den verursachten Zu- und
Abgangsverkehr in der Regel als mehr als nur „nicht wesentlich störend“
einzuordnen. Eine Werkstatt mit drei Hallenstellplätzen zur Durchführung von
kleineren Reparaturen gilt im Mischgebiet ebenso als „störend“, gerade auch, da
auf dem Nachbargrundstück reine Wohnbebauung zugelassen wurde. Somit ist die
geplante Nutzung auf dem Grundstück Fl. Nr. 2955/1 nicht zulässig. Auf dem
Grundstück Fl. Nr. 2954/3 im Gewerbegebiet wäre die geplante Nutzung zulässig.
Aufgrund der Nichtverträglichkeit der geplanten Nutzung der LKW-Stellplätze
und der Lagerhalle mit Werkstatt im Mischgebiet wird vorgeschlagen, das
Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Einer
bauplanungsrechtlichen Realisierung des Vorhabens auf dem Grundstück Fl. Nr.
2954/3 steht nichts entgegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen für die Errichtung von zwei LKW-Stellplätzen
und einer Lagerhalle (Werkstatt) auf dem Grundstück Fl. Nr. 2955/1,
Otto-Feick-Weg 4 in Schönau unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben nach der
Variante 2 durchgeführt wird.
Damit würde die Lagerhalle direkt an das mit einem Wohnhaus bebaute
Nachbargrundstück angrenzen und somit auch einen gewissen Lärmschutz
darstellen, die LKW-Stellplätze wären im hinteren Bereich an der Grenze zum
benachbarten Gewerbegebiet-Grundstück.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
13 |