Sitzung: 17.03.2020 GSB/003/2020
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat
gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen
Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke
erarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein
ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten
(1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der
Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits
den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu
halten und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen
nicht zu beeinträchtigen.
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert
die eingegangenen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.
Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für
einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht,
die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche
Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird
jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis
vorgelegt.
Beschluss:
Folgende Spenden an die Gemeinde Schönau a. d. Brend wurden im Jahr 2019
durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:
Anbieter / Geber der
Zuwendung |
Tag d. Angebots / |
Art der Zuwendung |
Betrag |
Zweck |
rechtl. Beziehungsverh. |
Freund
und Schmied GbR |
08.07.2019 |
Geldzuwendung |
300,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
nichts bekannt |
Volksbank
Raiffeisenbank |
30.07.2019 |
Geldzuwendung |
500,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
Hausbank der Gemeinde |
Stäblein
Lothar und Theresia |
31.07.2019 |
Geldzuwendung |
25,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
nichts bekannt |
Sebald
Maschinenbau GmbH |
13.09.2019 |
Geldzuwendung |
500,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
nichts bekannt |
Schäfer
Lukas |
25.09.2019 |
Geldzuwendung |
100,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
nichts bekannt |
Stäblein
Joachim und Evi |
30.09.2019 |
Geldzuwendung |
100,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
nichts bekannt |
Stäblein
GmbH |
30.09.2019 |
Geldzuwendung |
400,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
Firmensitz in der
Gemeinde |
Sparkasse
Bad Neustadt |
09.10.2019 |
Geldzuwendung |
250,00 € |
Spende
aus dem PS-Reinertrag |
Hausbank der Gemeinde |
Stäblein
Gerhard und Anita |
06.12.2019 |
Geldzuwendung |
100,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
nichts bekannt |
Schimmelpfennig
Wolfgang und Maria Anna |
04.12.2019 |
Geldzuwendung |
50,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
nichts bekannt |
Sopp
Sabine |
09.12.2019 |
Geldzuwendung |
30,00 € |
für
den Spielplatz in Schönau |
nichts bekannt |
Gesamtsumme: |
2.355,00 € |
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden für die
gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2019, wie dokumentiert, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |