Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Einbau einer landwirtschaftlichen Milchaufbereitung im Obergeschoss des bestehenden Milchviehstalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 1398/1 in Burgwallbach vorgelegt.

 

In dem bestehenden Milchviehstall soll das Obergeschoss für die Nutzung als Molkerei ausgebaut werden. Bauliche Veränderungen werden nur im Inneren des Stalles vorgenommen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1398/1 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.

 

Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:

Belange der Erschließung werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Schmutzwasserableitung des Gebäudes schließt an die Güllegrube auf Flurstück Nr. 1410 an. Der Bauherr hat dafür Sorge zu tragen, dass das Abwasser keine Bestandteile enthält, die einer Ausbringung auf landwirtschaftliche Nutzflächen entgegenstehen. Anderenfalls ist die getrennte Fassung und Beseitigung der anfallenden Abwässer erforderlich.

 

Öffentliche Belange, insbesondere des Naturschutzes und des Immissionsschutzes werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

Gemeinderat Andreas Herleth ist Antragsteller. Er nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 GO).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Einbau einer landwirtschaftlichen Milchaufbereitung im Obergeschoss des bestehenden Milchviehstalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 1398/1 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10