Sitzung: 17.03.2020 GSB/003/2020
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Einbau einer
landwirtschaftlichen Milchaufbereitung im Obergeschoss des bestehenden
Milchviehstalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 1398/1 in Burgwallbach vorgelegt.
In dem bestehenden Milchviehstall soll das
Obergeschoss für die Nutzung als Molkerei ausgebaut werden. Bauliche
Veränderungen werden nur im Inneren des Stalles vorgenommen.
Das Grundstück Fl. Nr. 1398/1 liegt im
Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben nach
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.
Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:
Belange der Erschließung werden durch das
Bauvorhaben nicht berührt. Die Schmutzwasserableitung des Gebäudes schließt an
die Güllegrube auf Flurstück Nr. 1410 an. Der Bauherr hat dafür Sorge zu
tragen, dass das Abwasser keine Bestandteile enthält, die einer Ausbringung auf
landwirtschaftliche Nutzflächen entgegenstehen. Anderenfalls ist die getrennte
Fassung und Beseitigung der anfallenden Abwässer erforderlich.
Öffentliche Belange, insbesondere des Naturschutzes
und des Immissionsschutzes werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Gemeinderat Andreas Herleth ist Antragsteller. Er
nimmt daher wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht
teil (Art. 49 Abs. 1 GO).
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Einbau einer
landwirtschaftlichen Milchaufbereitung im Obergeschoss des bestehenden
Milchviehstalles auf dem Grundstück Fl.Nr. 1398/1 in Burgwallbach entsprechend
den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |