Sitzung: 17.03.2020 GSB/003/2020
Der Haushaltsansatz des Jahres 2019 beinhaltete eine (genehmigte) Kreditermächtigung
in Höhe von 3.160.000 €, wovon 2.240.000 € auch in Anspruch genommen wurden.
Die übrigen 920 T€ wurden als Kasseneinnahmerest ins Folgejahr
übertragen und können 2020 aufgenommen werden.
Die (Vor-)Finanzierung der Ausgaben für die laufenden Baumaßnahmen –
insbesondere Kindergarten sowie auch Tiefbau – erfordert ggf. kurzfristig die
vorgenannte Kreditaufnahme zur Sicherstellung der gemeindlichen Liquidität.
Dieser Kredit wäre vorerst langfristig sowie für die vorgenannten nicht
entgeltfinanzierten Maßnahmen aufzunehmen.
Da hierfür – auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen – immer aktuelle
Berechnungen angestellt werden müssen (Kreditangebote gehen zudem kurzfristig
sowie mit zeitlich extrem kurzer Bindung ein) und die nächste
Gemeinderatssitzung erst in 5 Wochen angesetzt ist, schlägt die Verwaltung vor,
den 1. Bürgermeister zwischenzeitlich zu folgender Kreditaufnahme zu
ermächtigen:
Ø Kreditaufnahme in
Höhe von 920.000 € nicht entgeltfinanziert,
Ø mit variabler
Verzinsung
Ø Fälligkeiten
jeweils 15.06. und 15.12. des Jahres,
Ø Jährliche Annuität
(Summe Zinsen und Tilgung) 4 %.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, den 1. Bürgermeister zur
Kreditaufnahme über 920 T€ wie im Sachverhalt dargestellt (inkl.
Angebotsauswahl und Vertragsunterzeichnung) ohne weitere vorherige Beteiligung
des Gemeinderates zu ermächtigen.
Der Gemeinderat ist über die weiteren Entwicklungen diesbezüglich zu
unterrichten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |