Der Haushaltsansatz des Jahres 2019 beinhaltete eine (genehmigte) Kreditermächtigung in Höhe von 3.160.000 €, wovon 2.240.000 € auch in Anspruch genommen wurden.

Die übrigen 920 T€ wurden als Kasseneinnahmerest ins Folgejahr übertragen und können 2020 aufgenommen werden.

 

Die (Vor-)Finanzierung der Ausgaben für die laufenden Baumaßnahmen – insbesondere Kindergarten sowie auch Tiefbau – erfordert ggf. kurzfristig die vorgenannte Kreditaufnahme zur Sicherstellung der gemeindlichen Liquidität.

Dieser Kredit wäre vorerst langfristig sowie für die vorgenannten nicht entgeltfinanzierten Maßnahmen aufzunehmen.

 

Da hierfür – auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen – immer aktuelle Berechnungen angestellt werden müssen (Kreditangebote gehen zudem kurzfristig sowie mit zeitlich extrem kurzer Bindung ein) und die nächste Gemeinderatssitzung erst in 5 Wochen angesetzt ist, schlägt die Verwaltung vor, den 1. Bürgermeister zwischenzeitlich zu folgender Kreditaufnahme zu ermächtigen:

 

Ø  Kreditaufnahme in Höhe von 920.000 € nicht entgeltfinanziert,

Ø  mit variabler Verzinsung

Ø  Fälligkeiten jeweils 15.06. und 15.12. des Jahres,

Ø  Jährliche Annuität (Summe Zinsen und Tilgung) 4 %.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, den 1. Bürgermeister zur Kreditaufnahme über 920 T€ wie im Sachverhalt dargestellt (inkl. Angebotsauswahl und Vertragsunterzeichnung) ohne weitere vorherige Beteiligung des Gemeinderates zu ermächtigen.

 

Der Gemeinderat ist über die weiteren Entwicklungen diesbezüglich zu unterrichten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11