Im Jahr 2014 wurden die Satzungen über Aufwendungsersatz und sonstige Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Verwaltungsgemeinschaft überarbeitet und neu erlassen.

Grundlage der Kostensätze war zum damaligen Zeitpunkt eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, aus der die verschiedenen Kostensätze für die Streckenkosten der Feuerwehrfahrzeuge (Kilometerpauschale für beim Einsatz zurückgelegte Kilometer) und die Ausrückekostensätze der Feuerwehrfahrzeuge (die Kosten für die Fahrzeuge in der Zeit des Einsatzes je Stunde) übernommen wurden.

Diese Kostensätze wurden auch von anderen Städten und Gemeinden übernommen. Bei verschiedenen Gerichtsverfahren zur Festsetzung der Kilometerpauschale und den Ausrückekosten wurde bemängelt, dass die Städte und Gemeinden für die eingesetzten Fahrzeuge keine eigenen Kalkulationsgrundlagen vorgelegt haben.

Aus diesem Grund war es nötig, alle Feuerwehrfahrzeuge der VG-Mitgliedsgemeinden neu zu kalkulieren und die Satzungen mit den ermittelten Werten zu aktualisieren.

Bei der Aktualisierung der Satzungen wurden die Fahrzeugkosten wie folgt angepasst:

Streckenkosten                                                                       Bisher                          Neu

a) ein Mittleres Löschfahrzeug MLF                                       6,10 €                          7,21 €

b) ein Mehrzweckfahrzeug MZF                                            3,00 €                          2,79 €

c) ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF            (Burgwallbach)            3,60 €                          3,55 €

 

Ausrückestundenkosten                                                         Bisher                          Neu

a) ein Mittleres Löschfahrzeuge MLF                                  102,00 €                    103,19 €

b) ein Mehrzweckfahrzeug MZF                                            28,00 €                      23,37 €

c) ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF                                    71,50 €                      46,59 €

 

Weiterhin wurden Materialkosten, die missbräuchliche/mutwillige Alarmierung sowie Fehlalarm durch Brandmeldeanlagen mit in die Satzung aufgenommen.

Die 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend liegt der Niederschrift bei.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend stimmt der beigefügten Änderungssatzung über Aufwendungs-und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren und der Änderung der Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ wie vorgeschlagen zu.

Die Aufwendungs- und Kostenersätze sollen in regelmäßigen Abständen durch die Verwaltung geprüft und angepasst werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

12