Die Zweimonatsfrist beginnt mit dem Eingang des Bauantrages bei der Gemeinde.

 

Der betreffende Bauantrag ist am 06.11.2019 in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt eingegangen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.11.2019 innerhalb der Frist sein Einvernehmen zum Bauantrag nicht erteilt. Da aus dem Beschluss keine Ablehnungsgründe ersichtlich waren, hat das Landratsamt mit Schreiben vom 17.12.2019 den Ablehnungsgrund nachgefordert um ggf. das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzten. Durch die Aufforderung wurde keine neue Frist in Gang gesetzt.

 

Die Bauantragsunterlagen lagen dem Gemeinderat in der Sitzung am 19.12.2019 vor. Die Antragsunterlagen waren geeignet das Bauvorhaben bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens (Kubatur, Dachform, Dachneigung) zu beurteilen.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.