Sitzung: 18.02.2020 GSB/002/2020
Die Zweimonatsfrist beginnt mit dem Eingang des Bauantrages bei der
Gemeinde.
Der betreffende Bauantrag ist am 06.11.2019 in der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt eingegangen. Der Gemeinderat hat in der
Sitzung vom 19.11.2019 innerhalb der Frist sein Einvernehmen zum Bauantrag
nicht erteilt. Da aus dem Beschluss keine Ablehnungsgründe ersichtlich waren,
hat das Landratsamt mit Schreiben vom 17.12.2019 den Ablehnungsgrund
nachgefordert um ggf. das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzten. Durch die
Aufforderung wurde keine neue Frist in Gang gesetzt.
Die Bauantragsunterlagen lagen dem Gemeinderat in der Sitzung am
19.12.2019 vor. Die Antragsunterlagen waren geeignet das Bauvorhaben bezüglich
des gemeindlichen Einvernehmens (Kubatur, Dachform, Dachneigung) zu beurteilen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.