Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz

im Rahmen eines Regionalbudgets

 

Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern 2019 wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 zu den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Damit soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2023 befristet.

 

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z.B. Kleinprojekte zur

·         Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

·         Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene

·         Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

·         Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung

·         Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen

·         Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

 

Anträge auf Förderung eines Regionalbudgets können nur von ILE – Zusammenschlüssen, wie der Kreuzbergallianz, gestellt werden.

 

Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE – Zusammenschluss jährlich max. 100.000 EUR und setzt sich aus dem Zuschuss des ALE i. H. v. max. 90.000 EUR und einem Eigenanteil des ILE – Zusammenschlusses i. H. v. 10% (max. 10.000 EUR) zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es vom ALE bewilligt wurde.

 

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, deren Gesamtausgaben netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Gesamtausgaben werden mit 80%, maximal jedoch 10.000 EUR, bezuschusst. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

 

Einzelheiten, wie z.B. das Antrags- und Auswahlverfahren, werden in den Richtlinien zur Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets dargestellt.

 

Für das Jahr 2020 hat sich die Gemeinde Sandberg als verantwortliche Stelle innerhalb der Kreuzbergallianz bereit erklärt, das Regionalbudget für die Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln. Von ihr wurden bereits Förderrichtlinien und Entscheidungskriterien ausgearbeitet.

 

Das Entscheidungsgremium soll sich aus den jeweiligen ersten Bürgermeistern/-innen der Mitgliedsgemeinden der Kreuzbergallianz, jeweils einem/-r Vertreter/-in aus dem zusammengefassten Bereich der Vereine, Verbände, Stiftungen, religiösen Gemeinschaften, Unternehmen, Privatpersonen und Zweckverbände je Mitgliedsgemeinde, sowie jeweils einem/-r Vertreter/-in der Sparkasse Bad Neustadt und der VR – Bank Rhön – Grabfeld eG zusammensetzen.

 

Der Eigenanteil der Kreuzbergallianz beträgt max. 10.000 EUR.

 

Da die Kleinprojekte den jeweiligen Mitgliedsgemeinden direkt zugeordnet werden können, wird die Abrechnung der Eigenanteile mittels einer Spitzabrechnung vorgenommen, d. h. jede Mitgliedsgemeinde trägt den Eigenanteil für Kleinprojekte, die in ihrem Gemeindegebiet durchgeführt werden, selbst.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend erklärt sein Einverständnis zur Durchführung des Förderverfahrens von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets.

Des Weiteren wird der Abrechnung der Eigenanteile jeder Mitgliedsgemeinde mittels einer Spitzabrechnung zugestimmt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9