Sitzung: 21.01.2020 GSB/001/2020
Förderung
von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz
im
Rahmen eines Regionalbudgets
Mit
den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern 2019 wurde die
Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 zu
den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme
10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“
des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Damit soll eine
engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt
und die regionale Identität gestärkt werden.
Die
Maßnahme ist bis zum 31.12.2023 befristet.
Förderfähig
sind im Rahmen des Regionalbudgets z.B. Kleinprojekte zur
·
Unterstützung des
bürgerschaftlichen Engagements,
·
Begleitung von
Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
·
Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit
·
Verbesserung der
Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
·
Umsetzung von dem ländlichen
Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
·
Sicherung und Verbesserung
der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Anträge
auf Förderung eines Regionalbudgets können nur von ILE – Zusammenschlüssen, wie
der Kreuzbergallianz, gestellt werden.
Die
Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE – Zusammenschluss jährlich max. 100.000
EUR und setzt sich aus dem Zuschuss des ALE i. H. v. max. 90.000 EUR und einem
Eigenanteil des ILE – Zusammenschlusses i. H. v. 10% (max. 10.000 EUR)
zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es vom ALE bewilligt
wurde.
Mit
dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, deren Gesamtausgaben
netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Gesamtausgaben werden mit 80%, maximal
jedoch 10.000 EUR, bezuschusst. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter
500 EUR werden nicht gefördert.
Einzelheiten,
wie z.B. das Antrags- und Auswahlverfahren, werden in den Richtlinien zur
Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines
Regionalbudgets dargestellt.
Für
das Jahr 2020 hat sich die Gemeinde Sandberg als verantwortliche Stelle
innerhalb der Kreuzbergallianz bereit erklärt, das Regionalbudget für die
Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln. Von ihr wurden bereits
Förderrichtlinien und Entscheidungskriterien ausgearbeitet.
Das
Entscheidungsgremium soll sich aus den jeweiligen ersten Bürgermeistern/-innen
der Mitgliedsgemeinden der Kreuzbergallianz, jeweils einem/-r Vertreter/-in aus
dem zusammengefassten Bereich der Vereine, Verbände, Stiftungen, religiösen
Gemeinschaften, Unternehmen, Privatpersonen und Zweckverbände je
Mitgliedsgemeinde, sowie jeweils einem/-r Vertreter/-in der Sparkasse Bad
Neustadt und der VR – Bank Rhön – Grabfeld eG zusammensetzen.
Der
Eigenanteil der Kreuzbergallianz beträgt max. 10.000 EUR.
Da
die Kleinprojekte den jeweiligen Mitgliedsgemeinden direkt zugeordnet werden
können, wird die Abrechnung der Eigenanteile mittels einer Spitzabrechnung
vorgenommen, d. h. jede Mitgliedsgemeinde trägt den Eigenanteil für
Kleinprojekte, die in ihrem Gemeindegebiet durchgeführt werden, selbst.
Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Schönau a. d. Brend erklärt sein Einverständnis zur Durchführung des
Förderverfahrens von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen
eines Regionalbudgets.
Des Weiteren wird
der Abrechnung der Eigenanteile jeder Mitgliedsgemeinde mittels einer
Spitzabrechnung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |