Sitzung: 21.01.2020 GSB/001/2020
Das Einvernehmen
der Gemeinde wurde ohne Angabe von Gründen nicht erteilt.
Wie bereits im
Gemeinderat beraten, beabsichtigt der Bauherr auf dem Grundstück Fl. Nr. 4652/1
im Birkenweg 11 in Schönau a. d. Brend ein Wohnhaus mit Flachdach.
Das Grundstück Fl. Nr. 4652/1 liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Der
Bebauungsplan sieht in diesem Bereich als Dachform Satteldächer, versetzte
Satteldächer, Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38° +/- 4°
festgesetzt. Es ist eine max. Kniestockhöhe von 40 cm und eine hangseitige
Traufhöhe von 6,00 m zulässig. Für die Dachdeckung sind naturrote bzw.
rotbraune Ziegel vorgesehen.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung
zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.
Von Seiten der
Verwaltung wird auf die erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, Dachneigung und der Dacheindeckung
für den Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 4451/3, das sich ebenfalls im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ befindet hingewiesen
(Beschluss vom 16.01.2013).
Die Nachbarbeteiligung wurde, wie vom Bauherren
beantragt, durch die Gemeinde durchgeführt.
In Anbetracht des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird
dem Gemeinderat der Bauantrag erneut zur Beratung vorgelegt.
Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit
dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“
bezüglich der Dachform und Dachneigung.
Die Zustimmung zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ hinsichtlich der Dacheindeckung in Blechausführung
(auf Wohnhäusern) sowie Dachfarbe wird aus Einheitlichkeitsgründen nicht
erteilt.
Daneben möchte der Gemeinderat zur besseren Beurteilung einen
qualifizierteren / aussagekräftigeren Bauplan vorgelegt bekommen.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Gemeinderat über eine mögliche
Verfristung der gemeindlichen Stellungnahme zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |