In der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 wurde über den Bauantrag zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 4652/1 im Birkenweg 11 in Schönau a. d. Brend beraten.

Das Einvernehmen der Gemeinde wurde ohne Angabe von Gründen nicht erteilt.

 

Wie bereits im Gemeinderat beraten, beabsichtigt der Bauherr auf dem Grundstück Fl. Nr. 4652/1 im Birkenweg 11 in Schönau a. d. Brend ein Wohnhaus mit Flachdach.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4652/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich als Dachform Satteldächer, versetzte Satteldächer, Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38° +/- 4° festgesetzt. Es ist eine max. Kniestockhöhe von 40 cm und eine hangseitige Traufhöhe von 6,00 m zulässig. Für die Dachdeckung sind naturrote bzw. rotbraune Ziegel vorgesehen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.

 

Von Seiten der Verwaltung wird auf die erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform, Dachneigung und der Dacheindeckung für den Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 4451/3, das sich ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ befindet hingewiesen (Beschluss vom 16.01.2013).

Die Nachbarbeteiligung wurde, wie vom Bauherren beantragt, durch die Gemeinde durchgeführt.

 

In Anbetracht des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird dem Gemeinderat der Bauantrag erneut zur Beratung vorgelegt.

 

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ bezüglich der Dachform und Dachneigung.

 

Die Zustimmung zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ hinsichtlich der Dacheindeckung in Blechausführung (auf Wohnhäusern) sowie Dachfarbe wird aus Einheitlichkeitsgründen nicht erteilt.

 

Daneben möchte der Gemeinderat zur besseren Beurteilung einen qualifizierteren / aussagekräftigeren Bauplan vorgelegt bekommen.

 

Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Gemeinderat über eine mögliche Verfristung der gemeindlichen Stellungnahme zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9