Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat am 03.12.2019 die Prüfung der Jahresrechnung 2018 durchgeführt; es ergaben sich keine Beanstandungen.


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2018 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN

 

 

Verwaltungs-haushalt

Vermögens-haushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.1

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.874.598,16

1.902.029,58

4.776.627,74

1.2

Neue Haushaltsreste

+

 

565.780,00

565.780,00

1.3

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

 

0,00

0,00

1.4

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.5

Bereinigte Soll-Einnahmen

=

2.874.598,16

2.467.809,58

5.342.407,74

AUSGABEN

 

 

Verwaltungs-haushalt

Vermögens-haushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.6

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.874.598,16

1.373.630,21

4.248.228,37

1.7

Neue Haushaltsreste

+

0,00

1.094.179,37

1.094.179,37

1.8

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.9

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10

Bereinigte Soll-Ausgaben

=

2.874.598,16

2.467.809,58

5.342.407,74

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1

 

Unerledigte Vorschüsse - (Irrläufer)

 

0,00

2.2

 

Unerledigte Verwahrgelder - (enth.Kassenverstärk.mittel 337 T€)

387.601,81

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand des Vermögens und der Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand zu Beginn

 

Zugang

Abgang

Stand am Ende

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

 

 

Sachvermögen W+K

Freibad Schönau, Badesee Bgw., Friedhöfe (Letztere ab 2017)

8.131.068,65

 

677.842,79

288.357,48

8.520.553,96

Geldvermögen

1.361.715,03

 

0,00

926.772,05

434.942,98

Schulden

 

1.559.708,42

 

0,00

64.209,38

1.495.499,04

 

Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen – siehe Anlage) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Kassenverstärkungsmittel können vereinfacht der allgemeinen Rücklage gleichgesetzt werden.

Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern.