Sitzung: 11.12.2019 GSB/013/2019
Der Bauherr wurde
durch das Landratsamt aufgefordert für die Errichtung von Überdachungen auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1400 in der Gemarkung Burgwallbach einen Bauantrag
einzureichen.
Auf dem Grundstück
Fl. Nr. 1400 befindet sich bereits ein Jungvieh- und Milchviehstall mit
Bergehalle, Fahrsilo und Güllebehälter. Der neue Kälberstall und die drei
mobilen Überdachungen mit jeweils einem Großraumiglo wurden bereits östlich
neben dem bestehenden Jungviehstall aufgestellt.
Der Kälberstall mit
einem Satteldach, Dachneigung 15° hat eine Fläche von 114 qm (Länge 12,32 m x Breite
9,28 m) und eine Höhe 4,74 m. Die drei mobilen Überdachungen mit Flachdächern
haben jeweils eine Fläche von 64 qm (Länge 8 x Breite 8 m). Die Großraumiglus
mit einem 5 m Durchmesser schließen östlich an die Überdachungen an.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1400 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als
Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es handelt sich um ein
privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch.
Öffentliche
Belange, insbesondere des Naturschutzes und des Immissionsschutzes werden im
Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Nach deren
Stellungnahmen zu den vorherigen Baumaßnahmen stehen dem jetzigen Vorhaben
öffentlich-rechtliche Belange voraussichtlich auch nicht entgegen. Die
Erschließung ist gesichert.
Der Gemeinderat
Andreas Herleth nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und
Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Kälberstalles und drei mobilen Überdachungen mit Großraumiglus auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1400 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |
Der Gemeinderat Andreas Herleth nimmt wegen persönlicher Beteiligung an
der Beratung und Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).