Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen, Außenstelle Bad Neustadt hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, zum Erlass vom förmlich festgelegten Sanierungsgebiet darauf hingewiesen, dass in den Altort zum großen Teil nur geographische Grenznachweise aus der letzten Uraufnahme aus dem Jahr 1849 vorhanden sind. Diese Grenzverläufe sind in der digitalen Flurkarte als gestrichelte Grenzen gekennzeichnet (vgl. Lageplan).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Lösung kommunaler Entwicklungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben hängt in hohem Maße von der Qualität der verfügbaren Kartenunterlagen ab. Lagegenaue Karten und Pläne mit hohem Informationsgehalt in geeignetem Maßstab sind unverzichtbare Grundlagen für den Liegenschaftsverkehr und für jegliche Planung und Dokumentation. Auch für Gemeindebürger ergibt sich der Vorteil, dass die genauen Grenzen des Eigentums bekannt sind.

 

Das Vermessungsamt Bad Kissingen – Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale – hat der Gemeinde Schönau a. d. Brend ein Angebot für eine Katasterneuvermessung unterbreitet.

 

Gegenstand des Angebots ist die Feststellung und Abmarkung aller Grundstücksgrenzen in den Bereichen, in denen bisher noch keine amtliche Grenzfeststellung stattgefunden hat.

 

Für die Katasterneuvermessung für den im Lageplan dargestellten Altortbereich, ergäben sich Gesamtgebühren von 10.080 Euro für insgesamt 84 Grundstücke. Dies entspricht rund 156 Euro pro Grundstück. Hinzu kämen noch die Kosten für das Abmarkungsmaterial und die Mitwirkung der Feldgeschworenen. Über die Durchführung der Katasterneuvermessung Schönau a. d. Brend würde eine Vereinbarung mit dem Vermessungsamt abgeschlossen (vgl. Anlage).

 

Das Vermessungsamt weist weiter darauf hin, dass die Gemeinde sich bei einer Katasterneuvermessung die Abmarkungskosten von den beteiligten Grundstückseigentümern erstatten lassen kann. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen habe hierfür festgelegt, dass bis zu 25 % der vom Vermessungsamt für die Katasterneuvermessung in Rechnung gestellten Gebühr von den Grundstückeigentümern eingezogen werden könnte. Weiter bietet das Vermessungsamt an, zur Reduzierung der jährlichen Belastungen im Gemeindehaushalt, die Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten und die damit verbundene Abrechnung der Gebühren, auf mehrere Jahre zu verteilen.

 

Wie dargelegt betragen die Kosten pro Grundstück pauschal 156 Euro. Bei einer Kostenbeteiligung von max. 25% durch die Grundstückseigentümer, bekäme dieser für rund 40 Euro eine aktuelle Grenzfeststellung. Eine einzelne beantragte Grundstücksvermessung würde hingegen ca. 1.000,-- bis 1.200,-- Euro kosten.

 

Im Anschluss an die Katasterneuvermessung können im Rahmen einer vereinfachten Umlegung nach Baugesetzbuch, festgestellte Überbauungen geregelt werden. Der Vorteil dabei liegt darin, dass dies ohne notarielle Beurkundung und den damit verbundenen Kosten erfolgen könnte.

 

Die Betroffenen Grundstückseigentümer würden in Absprache mit dem Vermessungsamt und der Gemeinde über die Durchführung der Katasterneuvermessung in geeigneter Weise informiert.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Katasterneuvermessung durchführen zu lassen, da hierdurch auch gegenwärtige rechtswidrige Zustände, wie z. B. Überbauungen bereinigt werden könnten.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, eine Katasterneuvermessung für den Altort von Schönau a. d. Brend auf der Basis der Vereinbarung des Vermessungsamt Bad Kissingen – Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale – vom 19.11.2019 durchzuführen.

 

Die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen, wenn bei der Katasterneuvermessung damals in Burgwallbach auch eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer war.

 

Herr 1. Bürgermeister Zehe wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit dem Vermessungsamt Bad Kissingen abzuschließen.

 

Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12