Sitzung: 11.12.2019 GSB/013/2019
Das Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen, Außenstelle Bad
Neustadt hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange, zum Erlass vom förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet darauf hingewiesen, dass in den Altort zum großen Teil nur
geographische Grenznachweise aus der letzten Uraufnahme aus dem Jahr 1849
vorhanden sind. Diese Grenzverläufe sind in der digitalen Flurkarte als
gestrichelte Grenzen gekennzeichnet (vgl. Lageplan).
Die Lösung
kommunaler Entwicklungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben hängt in hohem Maße
von der Qualität der verfügbaren Kartenunterlagen ab. Lagegenaue Karten und
Pläne mit hohem Informationsgehalt in geeignetem Maßstab sind unverzichtbare
Grundlagen für den Liegenschaftsverkehr und für jegliche Planung und
Dokumentation. Auch für Gemeindebürger ergibt sich der Vorteil, dass die
genauen Grenzen des Eigentums bekannt sind.
Das
Vermessungsamt Bad Kissingen – Außenstelle Bad Neustadt a. d. Saale – hat der
Gemeinde Schönau a. d. Brend ein Angebot für eine Katasterneuvermessung
unterbreitet.
Gegenstand des
Angebots ist die Feststellung und Abmarkung aller Grundstücksgrenzen in den
Bereichen, in denen bisher noch keine amtliche Grenzfeststellung stattgefunden
hat.
Für die
Katasterneuvermessung für den im Lageplan dargestellten Altortbereich, ergäben
sich Gesamtgebühren von 10.080 Euro für insgesamt 84 Grundstücke. Dies
entspricht rund 156 Euro pro Grundstück. Hinzu kämen noch die Kosten für das
Abmarkungsmaterial und die Mitwirkung der Feldgeschworenen. Über die
Durchführung der Katasterneuvermessung Schönau a. d. Brend würde eine
Vereinbarung mit dem Vermessungsamt abgeschlossen (vgl. Anlage).
Das
Vermessungsamt weist weiter darauf hin, dass die Gemeinde sich bei einer
Katasterneuvermessung die Abmarkungskosten von den beteiligten
Grundstückseigentümern erstatten lassen kann. Das Bayerische Staatsministerium
der Finanzen habe hierfür festgelegt, dass bis zu 25 % der vom Vermessungsamt
für die Katasterneuvermessung in Rechnung gestellten Gebühr von den
Grundstückeigentümern eingezogen werden könnte. Weiter bietet das Vermessungsamt
an, zur Reduzierung der jährlichen Belastungen im Gemeindehaushalt, die
Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten und die damit verbundene Abrechnung der
Gebühren, auf mehrere Jahre zu verteilen.
Wie dargelegt
betragen die Kosten pro Grundstück pauschal 156 Euro. Bei einer
Kostenbeteiligung von max. 25% durch die Grundstückseigentümer, bekäme dieser
für rund 40 Euro eine aktuelle Grenzfeststellung. Eine einzelne beantragte
Grundstücksvermessung würde hingegen ca. 1.000,-- bis 1.200,-- Euro kosten.
Im Anschluss an
die Katasterneuvermessung können im Rahmen einer vereinfachten Umlegung nach
Baugesetzbuch, festgestellte Überbauungen geregelt werden. Der Vorteil dabei
liegt darin, dass dies ohne notarielle Beurkundung und den damit verbundenen
Kosten erfolgen könnte.
Die Betroffenen
Grundstückseigentümer würden in Absprache mit dem Vermessungsamt und der
Gemeinde über die Durchführung der Katasterneuvermessung in geeigneter Weise
informiert.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Gemeinderat die Katasterneuvermessung durchführen zu lassen, da
hierdurch auch gegenwärtige rechtswidrige Zustände, wie z. B. Überbauungen
bereinigt werden könnten.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, eine Katasterneuvermessung für den Altort von Schönau a. d. Brend
auf der Basis der Vereinbarung des Vermessungsamt Bad Kissingen – Außenstelle
Bad Neustadt a. d. Saale – vom 19.11.2019 durchzuführen.
Die Kostenbeteiligung
der Grundstückseigentümer soll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
erfolgen, wenn bei der Katasterneuvermessung damals in Burgwallbach auch eine
Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer war.
Herr 1.
Bürgermeister Zehe wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit dem
Vermessungsamt Bad Kissingen abzuschließen.
Die Vereinbarung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |