Mit Schreiben vom 09.11.2019 beantragt die Kolpingsfamilie Schönau a. d. Brend im Rahmen der gemeindlichen Förderung einen Zuschuss zu den (in den Jahren 2017 bis 2019 getätigten) Sanierungs- und Renovierungsarbeiten im Kolpingsaal (hauptsächlich Bühnenbereich) mit Gesamtkosten in Höhe von 27.500,94 €.

 

Gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 verfährt die Gemeinde Schönau a. d. Brend bei der Bewilligung von Investitionszuschüssen an die Vereine wie folgt:

 

1.    Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 € umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.

2.    Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten die entsprechende Abrechnung dazu.

3.    Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 % der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses in Abzug gebracht.

4.    Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o. g. Grundsätzen abweichende Entscheidung zu treffen.

Die in Nr. 1 geforderten Voraussetzungen sollten erfüllt sein; das nun vorliegende Schreiben der Kolpingsfamilie, datiert auf den 29.12.2016 – hierin werden die Maßnahme angekündigt sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten benannt – in Verbindung mit der vorliegenden Abrechnung kann als Erledigung von Nr. 2 angesehen werden; weitere Zuschüsse sind nicht bekannt (Nr. 3); wenngleich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde äußerst eingeschränkt ist (Nr. 4), erscheint – auch aus Gleichbehandlungsgründen – ein Zuschuss in Höhe von 7,5 % der Investitionssumme (2.062,57 €) gerade noch vertretbar.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, für die Renovierung des Kolpingsaales (hauptsächlich Bühnenbereich) einen Zuschuss in Höhe von 2.062,57 € auszureichen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12