Sitzung: 19.11.2019 GSB/012/2019
Der Bauherr möchte
ein Wohnhaus mit Flachdach errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 4652/1 liegt im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Der
Bebauungsplan sieht in diesem Bereich als Dachform Satteldächer, versetzte
Satteldächer, Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38° +/- 4°
festgesetzt. Es ist eine max. Kniestockhöhe von 40 cm und eine hangseitige
Traufhöhe von 6,00 m zulässig. Für die Dachdeckung sind naturrote bzw.
rotbraune Ziegel vorgesehen.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung
zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die
Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.
Der Bauherr beantragt die Nachbarbeteiligung durch
die Gemeinde durchführen zu lassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag für ein
Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 4652/1 im Birkenweg 11 in Schönau a. d.
Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“
bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
10 |
Anwesend: |
10 |