Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag für einen Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 4652/1 im Birkenweg 11 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Bauherr möchte ein Wohnhaus mit Flachdach errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4652/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich als Dachform Satteldächer, versetzte Satteldächer, Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38° +/- 4° festgesetzt. Es ist eine max. Kniestockhöhe von 40 cm und eine hangseitige Traufhöhe von 6,00 m zulässig. Für die Dachdeckung sind naturrote bzw. rotbraune Ziegel vorgesehen.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.

 

Der Bauherr beantragt die Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde durchführen zu lassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag für ein Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr. 4652/1 im Birkenweg 11 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

10

Anwesend:

10