Sitzung: 06.11.2019 GSB/017/2019
Zum
15. September 2019 ist die Änderung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen
und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser
(Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) in Kraft getreten. Durch diese Änderung
der Förderrichtlinie können ab sofort neben den Schulen auch die Rathäuser und
Verwaltungsgebäude unabhängig von der aktuellen Versorgung gefördert mit
Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden.
Zuwendungsempfänger
sind die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Der Fördersatz
im Landkreis Rhön-Grabfeld (Raum mit besonderem Handlungsbedarf) beträgt
90 %. Es gelten folgende Förderhöchstbeträge:
·
Max.
20.000 Euro pro Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für den Ausbau von
Verwaltungsgebäuden, welche nicht über ein kommunales Behördennetz
(Landkreisebene) an das Bay. Behördennetz angebunden sind bzw. werden
·
Max.
50.000 Euro pro Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft für den Ausbau von
Verwaltungsgebäuden, welche über ein kommunales Behördennetz (Landkreisebene)
an das Bay. Behördennetz angebunden sind bzw. werden
Aufgrund
der stetig steigenden Bandbreitenbedarfe wird die aktuell über die bestehende
Kupferleitung im Bürgerhaus Burgwallbach (100 Mbit/s im Downstream) mittelfristig
nicht mehr ausreichen, um eine gute Performance der Datenanbindung zu
gewährleisten. Der Bedarf nach einer immer schnelleren Internetanbindung wird
insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung in den kommenden Jahren noch kräftig ansteigen.
Da das Bürgerhaus
in Burgwallbach noch nicht an das kommunale Behördennetz des Landkreis
Rhön-Grabfeld angebunden ist, müsste dies, um den möglichen Höchstfördersatz zu
erhalten noch realisiert werden. Die Kosten dafür belaufen sich inklusive
Hardware auf ca. 3.000 Euro brutto. Folgende Vorteile ergeben sich aus dem
Anschluss ans Behördennetz:
- Intranet-Netzwerk, das bayernweit aufgespannt wurde (in sich geschlossenes
Netz)
- zugänglich für alle Bayerischen Behörden (z. B.
Vermessungsamt, Landratsämter, Kommunen); Antragstellung erforderlich
- internes Netzwerk für Bayerische Behörden zum sicheren
Datenaustausch
- Zugang wird ausschließlich unter Beachtung sehr hoher
Sicherheitsstandards (Zertifikate, entsprechende Hardware,
schriftliche Zugangsbeantragung) gewährt
- Absicherung zum Internet (Firewall)
- hohe Datensicherheit
- Möglichkeit für Einbindung der Telefone in den Rathäusern in die VG
(Telefonanlage vor Ort somit nicht mehr erforderlich)
Die Kosten
für den Ausbau des Bürgerhauses in Burgwallbach mit einem
Glasfaser-Hausanschluss belaufen sich schätzungsweise auf etwa 53.550 Euro
inkl. Umsatzsteuer. Hiervon können rund 48.195 Euro über Fördermittel nach der
GWLANR n.F. abgedeckt werden. Bei der Gemeinde Schönau würde somit
voraussichtlich ein Kostenanteil i.H.v. 5.355 Euro verbleiben. Dazu kommen noch
die nicht förderfähigen Kosten für die Anbindung an das Behördennetz in Höhe
von ca. 3.000 Euro.
Für
die technische Begleitung des Förderverfahrens (Erstellung des
Ausschreibungstextes, Auswertung der Angebote, usw.) wird zwingend die
Unterstützung durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Von Seiten
des Landkreises wurde diesbezüglich, wie auch beim Breitbandausbau, eine
Beauftragung der Corwese GmbH empfohlen. Der Festpreis für die Begleitung durch
das Förderverfahren nach der GWLANR beläuft sich auf 2.380,00 Euro (inkl.
Umsatzsteuer).
Gesamtkostenermittlung
(überschlägig)
Kosten
Glasfaser-Hausanschluss 53.550
Euro
Kosten
Verfahrensbegleitung durch Corwese 2.380 Euro
Kosten
Anschluss Behördennetz 3.000 Euro
Gesamtkosten
58.930
Euro
abz.
Fördermittel nach der GWLANR 48.195
Euro
Eigenanteil der Gemeinde Schönau 10.735
Euro
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass zur Internetanbindung des Bürgerhauses in Burgwallbach,
Kirchweg 6 ein Glasfaser-Hausanschluss hergestellt werden soll. Zusätzlich soll
das Bürgerhaus an das Behördennetz angebunden werden. Der Eigenanteil der
Gemeinde Schönau a. d. Brend beläuft sich für die Maßnahme voraussichtlich auf
rund 10.735 Euro.
Der 1.
Bürgermeister wird dazu ermächtigt, nach dem Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen
die hierfür erforderlichen Auftragsvergaben durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |