Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 389/1 in der Kreuzbergstraße 55 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Die Bauherren planen ein Einfamilienwohnhaus in Bungalow-Form mit einem Walmdach mit einer Dachneigung von 22°. Im Keller soll eine Doppelgarage und eine Einliegerwohnung entstehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 389/1 wurde im Jahr 1998 mit einer Ortsabrundungssatzung in den Innenbereich von Burgwallbach einbezogen. Das Bauvorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

Das heißt, das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren  Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung muss gesichert sein.

 

Das Vorhaben wurde bezüglich des Einfügungsgebots mit Frau Ramann vom Landratsamt Rhön-Grabfeld abgestimmt. Die Fassadengestaltung in gedeckten Farben wurde als Auflage gefordert.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 389/1 liegt gemäß der gemeindlichen Kfz-Stellplatz-Satzung im Altortbereich von Burgwallbach, somit sind für die Berechnung der notwendigen Stellplätze die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.02.1978 anzuwenden. Für Einfamilienhäuser werden je Wohnung 1-2 Stellplätze als Richtzahl angegeben. In der Garagenstellplatzverordnung wird für Einfamilienhäuser je Wohneinheit 1 Stellplatz gefordert.

Diese sind in der Doppelgarage nachgewiesen.

 

Im Grundstück ist noch kein Wasser und Kanalanschluss vorhanden. Die Anbindung an die Wasserhauptleitung bzw. an den Sammler in der Kreuzbergstraße muss durch die Gemeinde neu hergestellt werden. Eine Abstimmung zwischen dem Bauherren und der Tiefbauverwaltung ist erforderlich und bereits in Planung.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat fragt an, wieso die Hausnummer nicht nach der Reihenfolge ist. Nach Ansicht des Gemeinderats ist das Grundstück Fl. Nr. 389/1 Kreuzbergstraße 53. Die Verwaltung wird beauftragt dies zu überprüfen.

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 389/1 in der Kreuzbergstraße 55 in Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Bauantragsunterlagen. Der Bauantrag wird erst nach erfolgter Abstimmung der Erschließung mit der Tiefbauabteilung weitergeleitet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11