Sitzung: 06.11.2019 GSB/017/2019
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 389/1 in der
Kreuzbergstraße 55 in Burgwallbach vorgelegt.
Die Bauherren planen ein Einfamilienwohnhaus in Bungalow-Form mit einem
Walmdach mit einer Dachneigung von 22°. Im Keller soll eine Doppelgarage und
eine Einliegerwohnung entstehen.
Das Grundstück Fl. Nr. 389/1 wurde im Jahr 1998 mit einer
Ortsabrundungssatzung in den Innenbereich von Burgwallbach einbezogen. Das
Bauvorhaben ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu
beurteilen.
Das heißt, das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung
muss gesichert sein.
Das Vorhaben wurde bezüglich des Einfügungsgebots mit Frau Ramann vom
Landratsamt Rhön-Grabfeld abgestimmt. Die Fassadengestaltung in gedeckten
Farben wurde als Auflage gefordert.
Das Grundstück Fl. Nr. 389/1 liegt gemäß der gemeindlichen
Kfz-Stellplatz-Satzung im Altortbereich von Burgwallbach, somit sind für die
Berechnung der notwendigen Stellplätze die Richtlinien des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern vom 12.02.1978 anzuwenden. Für Einfamilienhäuser
werden je Wohnung 1-2 Stellplätze als Richtzahl angegeben. In der
Garagenstellplatzverordnung wird für Einfamilienhäuser je Wohneinheit 1
Stellplatz gefordert.
Diese sind in der Doppelgarage nachgewiesen.
Im Grundstück ist noch kein Wasser und Kanalanschluss vorhanden. Die
Anbindung an die Wasserhauptleitung bzw. an den Sammler in der Kreuzbergstraße
muss durch die Gemeinde neu hergestellt werden. Eine Abstimmung zwischen dem
Bauherren und der Tiefbauverwaltung ist erforderlich und bereits in Planung.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat fragt an, wieso die Hausnummer nicht nach der
Reihenfolge ist. Nach Ansicht des Gemeinderats ist das Grundstück Fl. Nr. 389/1
Kreuzbergstraße 53. Die Verwaltung wird beauftragt dies zu überprüfen.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 389/1 in der
Kreuzbergstraße 55 in Burgwallbach entsprechend den vorgelegten
Bauantragsunterlagen. Der Bauantrag wird erst nach erfolgter Abstimmung der
Erschließung mit der Tiefbauabteilung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |