Sitzung: 15.10.2019 GSB/011/2019
Mit der Festsetzung des Sanierungsgebietes stellen sich besondere
baurechtliche und städtebauliche Anforderungen sowohl für die Gemeinde bei
eigenen Vorhaben und Planungen als auch für private Grundstückseigentümer im
Sanierungsgebiet. Deshalb wird die Beauftragung eines Sanierungsberaters
empfohlen. Die Kosten sind im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig.
Private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet können diese
Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Beschluss:
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend
beabsichtigt, für das geplante Sanierungsgebiet einen Sanierungsberater zu
beauftragen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
Angebote von geeigneten Büros einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |