Mit der Festsetzung des Sanierungsgebietes stellen sich besondere baurechtliche und städtebauliche Anforderungen sowohl für die Gemeinde bei eigenen Vorhaben und Planungen als auch für private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet. Deshalb wird die Beauftragung eines Sanierungsberaters empfohlen. Die Kosten sind im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig. Private Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet können diese Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend beabsichtigt, für das geplante Sanierungsgebiet einen Sanierungsberater zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von geeigneten Büros einzuholen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11