Sitzung: 15.10.2019 GSB/011/2019
Dem Gemeinderat wird
ein Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in private Wohn- und Kellerräume
auf dem Grundstück Fl. Nr. 4434/1, Tannenweg 16 in Schönau vorgelegt.
Nach Erwerb der
Immobilie sollen die Räume im Untergeschoss als Wohn- und Kellerräume genutzt
werden. Der Vorbesitzer hat die Räume als Büroräume genutzt.
Das Grundstück Fl.
Nr. 4434/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Waldbeerberg“. Die Nutzungsänderung entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes.
In der bestehenden
Garage werden drei Garagenstellplätze und im Hofbereich angrenzend zu
Grundstück Fl. Nr. 4446/1 ein weiterer Stellplatz nachgewiesen.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Die Nutzungsänderung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Waldbeerberg“ und kann somit nach Art. 58 BayBO von der Genehmigung
freigestellt werden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.