Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in private Wohn- und Kellerräume auf dem Grundstück Fl. Nr. 4434/1, Tannenweg 16 in Schönau vorgelegt.

Nach Erwerb der Immobilie sollen die Räume im Untergeschoss als Wohn- und Kellerräume genutzt werden. Der Vorbesitzer hat die Räume als Büroräume genutzt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4434/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Die Nutzungsänderung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

In der bestehenden Garage werden drei Garagenstellplätze und im Hofbereich angrenzend zu Grundstück Fl. Nr. 4446/1 ein weiterer Stellplatz nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Die Nutzungsänderung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ und kann somit nach Art. 58 BayBO von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.