Sitzung: 15.10.2019 GSB/011/2019
Für die Gemeindewahlen am 15.03.2020 sind bis spätestens 16.12.2019, der
Gemeindewahlleiter und dessen Stellvertreter vom Gemeinderat zu berufen.
Die wichtigstens Aufgaben des Gemeindewahlleiters sind:
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Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen
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Veröffentlichung diverser
Wahlbekanntmachungen
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Entgegennahme und Prüfung der eingereichten
Wahlvorschläge
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Bildung und Einberufung des
Gemeindewahllausschusses
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Vorsitz im Gemeindewahlausschuss
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Zulassung oder Zurückweisung der
eingereichten Wahlvorschläge
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Feststellung und Verkündung des vorläufigen
und abschließenden Wahlergebnisses
Diese Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit der
Wahlsachbearbeiterin der VG, Frau Hehn, erfolgen.
Folgende
Personen können für das Amt berufen werden:
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Erster und jeder weitere Bürgermeister
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jedes Gemeinderatsmitglied
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Bedienstete der Gemeinde
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NEU: jede wahlberechtigte Person in der Gemeinde
Ausnahme:
Folgende Personen können nicht zum Gemeindewahlleiter
berufen werden:
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Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters und
Gemeinderats
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Personen, die eine Aufstellungsversammlung
geleitet haben
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Personen, die Beauftragte des Wahlvorschlags
sind
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Mitglieder des Wahlvorstandes oder
Briefwahlvorstandes
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, 1. Bürgermeister Rudolf Zehe als
Gemeindewahlleiter und
Gemeinderatsmitglied Arno Kirchner als stellvertretenden
Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 15.03.2020 zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |