Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Burgwallbach auf Übereignung des Friedhofes an die politische Gemeinde

 

Mit Schreiben vom 09.01.2019 bittet die Katholische Kirchenstiftung Burgwallbach um Übergabe des Friedhofes Burgwallbach an die politische Gemeinde Schönau a. d. Brend.

 

Der Gemeinderat beschließt, eine Teilfläche von ca. 2.533 m² des Friedhofs Burgwallbach zum symbolischen Wert von 1,-- € zu erwerben.

Die anfallenden Notar-, Vermessungs- und Nebenkosten werden von beiden Parteien hälftig getragen.

 

 

Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Schönau auf Übereignung des Friedhofes an die politische Gemeinde

 

Mit Schreiben vom 19.11.2018 bittet die Katholische Kirchenstiftung Schönau a. d. Brend um Übereignung des Friedhofes Schönau an die politische Gemeinde Schönau a. d. Brend, da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt.

 

Der Gemeinderat beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche des Friedhofs Schönau, Fl. Nr. 3532 mit einer geraden Grenzlinie von ca. 5 m Abstand nordöstlich der Kirche zum symbolischen Wert von 1,-- € zu erwerben.

Die anfallenden Notar-, Vermessungs- und Nebenkosten werden von beiden Parteien hälftig getragen.

 

 

Information über die Auftragsvergabe der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Baugebiet "Klosterpfad"

 

In der Gemeinderatssitzung am 16.07.2019 wurde der 1. Bürgermeister ermächtigt, die Planungsleistungen für die Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Baugebiet „Klosterpfad“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Das Büro Alka wurde mit Auftrag vom 24.07.2019 mit der Erstellung der Unterlagen beauftragt.

 

Bezüglich der Anfrage des Gemeinderates zur Notwendigkeit der Neuerstellung der Antragsunterlagen bzw. der neuen Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Baugebiet „Klosterpfad“ wurde mit Bescheid vom 21.10.1999 durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld als Wasserrechtsbehörde erteilt. Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2019 befristet.

 

Die Benutzung von Gewässern bedürfen grundsätzlich der Genehmigung nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) i.V.m dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG). Die Beantragung der Genehmigung richtet sich nach der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren.

 

Bereits am 03.06.2019 wurde von Seiten der VG Bad Neustadt beim Landratsamt Rhön-Grabfeld beantragt, die Neuerteilung der Erlaubnis auf Grundlage der alten Unterlagen vorzunehmen. Von Seiten des Landratsamts wurde hierzu auf das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (WWA) als zuständige Fachbehörde verwiesen. Der für die Gemeinde Schönau zuständige Sachgebietsleiter hat sich dazu wie folgt geäußert:

 

„Die Voraussetzung für die fachliche Beurteilung im Rahmen der Neuerteilung einer Erlaubnis für die o.g. Abwasserbehandlungsanlage sind aussagefähige Antragsunterlagen, deren Umfang sich grundsätzlich nach der WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren) richtet.

 

Im vorliegenden Fall ist es zunächst ausreichend, für die o.g. Niederschlagswassereinleitung eine Bemessung bzw. Beurteilung nach den Merkblättern DWA-M 153 (Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser) und DWA-A 117 (Bemessung von Rückhalteräumen) in der jeweils aktuell gültigen Fassung durchzuführen und nachzuweisen. Die Einstufung der Gewässer sowie die Schadstoffbewertung der gesammelten Niederschlagswässer sind zu ermitteln und rechtzeitig mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen abzustimmen. Hinsichtlich des Umfangs des Erläuterungsberichts verweisen wir auf die entsprechenden Punkte unter „Erläuterung“ in der Arbeitshilfe im Anhang. Es ist zu bestätigen, dass die bestehenden Abwasseranlagen den ursprünglichen Planunterlagen entsprechen. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben, sind diese aufzuzeigen und entsprechend zu berücksichtigen. Es ist eine Beurteilung des Gewässerzustands im Bereich der Einleitungsstelle durchzuführen und aufzuzeigen (mit Bild/-ern der Einleitungsstelle). Darüber hinaus sind ggf. vorhandene Abweichungen vom aktuell gültigen technischen Regelwerk darzustellen. Nach erfolgter Prüfung der Antragsunterlagen werden die Fristen für evtl. notwendige Maßnahmen festgelegt.“

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

Information über Kreditaufnahme über 1.580.000 €

 

Im Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Schönau a. d. Brend sind Kreditaufnahmen in Höhe von 3,16 Mio. € vorgesehen – jeweils zur Hälfte entgeltfinanziert sowie nicht entgeltfinanziert, und hierbei wiederum hälftig kurz- bzw. langfristig; zu diesen Kreditaufnahmen wurde seitens des Landratsamtes auch die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.

 

Die Finanzierung der Ausgaben für die laufenden Baumaßnahmen „Waldstraße“ und „Wiesenweg“ (entgeltfinanziert, da Kanal/Wasser) erforderte eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.580.000 €.

 

Bedingt durch den planmäßigen Baufortschritt und die damit einhergehenden Zahlungsverpflichtungen mussten zwei neue Kredite Ende Juli 2019 aufgenommen werden. Zur Sicherung der Liquidität wurden die Kreditaufnahmen von Herrn 1. Bürgermeister Rudolf Zehe im Zuge einer dringlichen Anordnung (Art. 37 Abs. 3 GO) durchgeführt.

 

Dem Gemeinderat wird dies wie folgt zur Kenntnis gegeben:

 

Kreditaufnahme über 779.000 €

 

Die Aufnahme erfolgte am 29.07.2019 bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die Zinsbindung des Kredites ist mit 20 Jahren vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,66 %. Die Annuität beträgt 4 %. Zins und Tilgung werden halbjährlich entrichtet.

 

Die Auszahlung des beantragten Kreditbetrags in Höhe von 779.000 € erfolgte bereits am 31.07.2019.

 

 

Kreditaufnahme von 801.000 €

 

Die Aufnahme erfolgt am 29.07.2019 bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die Laufzeit und Zinsbindung des Kredites ist mit 2 Jahren vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,01 %. Die Zinsen werden vierteljährlich entrichtet. Die Tilgung erfolgt in einer Summe am 15.06.2021.

 

Die Auszahlung des beantragten Kreditbetrags in Höhe von 801.000 € erfolgte bereits am 31.07.2019.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die „Information über Kreditaufnahme über 1.580.000 €“ wurde im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.08.2019, unter TOP Nr. 11, bekannt gegeben.

 

Bei der Veröffentlichung der Zinssätze und der Höhe von Kreditaufnahmen liegt kein Grund für eine Geheimhaltung oder dem Schutz / der Wahrung von privaten oder anderen Interessen vor.

 

Die Information hätte somit bereits in der Sitzung vom 20.08.2019 im öffentlichen Teil gegeben werden müssen. Die Entscheidung der Verwaltung, diesen Tagesordnungspunkt in den nicht öffentlichen Teil zu legen, war insofern falsch.

 

Durch die heutige „Bekanntmachung aus nichtöffentlichen Sitzungen“ ist dieser Fehler geheilt.

 

 

Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg - Allgemeines/Kostenübersicht

 

Stand der Arbeiten:

Die Vortriebsarbeiten wurden abgeschlossen. Die Vorflutanbindung am Wiesenweg ist teilweise hergestellt. Die Herstellung des Hauptkanals in der Burgwallbacher Straße ist relativ weit fortgeschritten. Derzeit werden die Grundstücke auf der Microtunneling-Trasse wieder hergerichtet.

 

Kostenübersicht:

In der Sitzung am 21.05.2019 beauftragte der Gemeinderat die Nachtragsangebote Nr. 1 und 2. Weiterhin genehmigte das Gremium in seiner Sitzung am 16.07.2019 die Honoraranpassung für Bauleitung und Bauüberwachung. Inzwischen liegen die Nachtragsangebote Nr. 3 und 4 zur Beauftragung vor. Zudem wurden die zu erwartenden Mehr- und Mindermengen abgeschätzt.

 

Unter Berücksichtigung der in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten zu behandelnden Nachträge und der bereits bekannten oder zu erwartenden Mehr- und Mindermengen ergibt sich folgende Sachlage (Stand 16.08.2019, alle Angaben inklusive Umsatzsteuer):

 

Kostenverteilung

gebunden

abgerechnet

Prognose

Baunebenkosten, ca.

146.563,48 €

90.019,29 €

155.000 €

Baukosten

 

1.195.763,34 €

 

  Bauauftrag

1.446.180,28 €

 

1.446.180,28 €

  Nachtrag Nr. 1

    (Änderung Microtunneling)

70.362,92 €

 

86.467,74 €

  Nachtrag Nr. 2

    (Bodenaufbereitung+Entsorgung)

-4.588,94 €

 

-19.213,74 €

    Zusätzliche Bodenaufbe-

    reitung für Rohrleitungszone

 

 

26.115,37 €

  Nachtrag Nr. 3

    (Umverlegung Wasserleitungen u.

    Verschiedenes)

Folge-TOP

 

75.921,10 €

  Nachtrag Nr. 4

    (Umgriff Schacht B)

Folge-TOP

 

29.021,46 €

  Gehwegwiederherstellung

 

 

20.230,-- €

  Vsl. Mehr-/Mindermengen

 

 

44.345,-- €

  Bodenentsorgung2

 

 

26.690,-- €

  Sonstige (z. B. BauGe)

1.663,34 €

 

5.000,-- €

Gesamt bzw. vsl. gesamt

1.660.181,08 €

1.285.782,63 €

1.895.757,21 €

 

 

 

 

Mittelverbrauch Vorjahre

136.370,54 €

 

 

Haushaltsausgabereste

254.370,56 €

 

 

Haushaltsplan 2019

1.500.000,00 €

 

 

Haushaltsmittel, gesamt1

1.890.741,10 €

 

 

1 Auf der Haushaltsstelle werden noch andere Ausgaben verbucht, z. B. Sanierung Sammler Schönau.

2 Die Bodenentsorgung war nicht Gegenstand der Auftragsvergabe an die Arge Adam/Interra ist jedoch bei der Kostenbetrachtung der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen.

 

Auf der Haushaltsstelle 1.7005.9500 stehen zur Finanzierung dieser Maßnahme und zur Abfinanzierung der Maßnahme Kanalsanierung Sammler Schönau insgesamt 1,5 Mio. € an Haushaltsmitteln im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung. Hinzu kommen vorhandene Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 254.370,56 €. Die zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel müssen über Einsparungen auf anderen Haushaltsstellen bereitgestellt werden.

 

 

Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg - Nachtragsangebot Nr. 3

 

Für die Maßnahme Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg lag das Nachtragsangebot Nr. 3 der Arbeitsgemeinschaft Schönau a. d. Brend, Wiesenweg (Adam Bau/Interra Microtunneling) zur Beauftragung vor.

 

Die Angebotssumme belief sich auf 83.859,94 € inkl. Umsatzsteuer. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung durch das Tiefbautechnische Büro Köhl aus Würzburg sind Forderungen in Höhe von insgesamt 75.921,10 € berechtigt.

 

Die Mehrkosten resultierten aus geänderten und/oder zusätzlichen Leistungen

Der Gemeinderat genehmigte für die Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg die Beauftragung des Nachtragsangebots Nr. 3 der Arbeitsgemeinschaft Schönau a. d. Brend, Wiesenweg vom 08.08.2019.

 

 

Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg - Nachtragsangebot Nr. 4

 

Für die Maßnahme Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg lag das Nachtragsangebot Nr. 4 der Arbeitsgemeinschaft Schönau a. d. Brend, Wiesenweg (Adam Bau/Interra Microtunneling) zur Beauftragung vor.

 

Die Angebotssumme belief sich auf 42.600,75 € inklusive Umsatzsteuer. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung durch das Tiefbautechnische Büro Köhl aus Würzburg sind Forderungen in Höhe von insgesamt 29.021,46 € berechtigt.

 

Der Gemeinderat beauftragte das Nachtragsangebot Nr. 4 vom 05.08.2019 zur Fremdwassersanierung im Bereich. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß zu den anerkannten Einheitspreisen.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.