Sitzung: 17.09.2019 GSB/010/2019
Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Burgwallbach auf
Übereignung des Friedhofes an die politische Gemeinde
Mit Schreiben vom 09.01.2019 bittet die Katholische Kirchenstiftung
Burgwallbach um Übergabe des Friedhofes Burgwallbach an die politische Gemeinde
Schönau a. d. Brend.
Der Gemeinderat beschließt, eine Teilfläche von ca. 2.533 m² des Friedhofs Burgwallbach zum symbolischen Wert von 1,-- € zu erwerben.
Die anfallenden Notar-, Vermessungs- und Nebenkosten werden von beiden Parteien hälftig getragen.
Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Schönau auf
Übereignung des Friedhofes an die politische Gemeinde
Mit Schreiben vom
19.11.2018 bittet die Katholische Kirchenstiftung Schönau a. d. Brend um
Übereignung des Friedhofes Schönau an die politische Gemeinde Schönau a. d.
Brend, da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Kommune handelt.
Der Gemeinderat beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche des Friedhofs Schönau, Fl. Nr. 3532 mit einer geraden Grenzlinie von ca. 5 m Abstand nordöstlich der Kirche zum symbolischen Wert von 1,-- € zu erwerben.
Die anfallenden Notar-, Vermessungs- und Nebenkosten werden von beiden Parteien hälftig getragen.
Information über die Auftragsvergabe der
wasserrechtlichen Erlaubnis für das Baugebiet "Klosterpfad"
In der Gemeinderatssitzung am 16.07.2019 wurde der 1. Bürgermeister
ermächtigt, die Planungsleistungen für die Neubeantragung der wasserrechtlichen
Erlaubnis für das Baugebiet „Klosterpfad“ an den wirtschaftlichsten Bieter zu
vergeben.
Das Büro Alka wurde mit Auftrag vom 24.07.2019 mit der Erstellung der
Unterlagen beauftragt.
Bezüglich der Anfrage des Gemeinderates zur Notwendigkeit der
Neuerstellung der Antragsunterlagen bzw. der neuen Beantragung der
wasserrechtlichen Erlaubnis nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Baugebiet „Klosterpfad“ wurde mit
Bescheid vom 21.10.1999 durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld als
Wasserrechtsbehörde erteilt. Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2019 befristet.
Die Benutzung von Gewässern bedürfen grundsätzlich der Genehmigung nach
dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) i.V.m dem Bayerischen
Wassergesetz (BayWG). Die Beantragung der Genehmigung richtet sich nach der
Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren.
Bereits am 03.06.2019 wurde von Seiten der VG Bad Neustadt beim
Landratsamt Rhön-Grabfeld beantragt, die Neuerteilung der Erlaubnis auf
Grundlage der alten Unterlagen vorzunehmen. Von Seiten des Landratsamts wurde
hierzu auf das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen (WWA) als zuständige
Fachbehörde verwiesen. Der für die Gemeinde Schönau zuständige
Sachgebietsleiter hat sich dazu wie folgt geäußert:
„Die Voraussetzung für die fachliche Beurteilung
im Rahmen der Neuerteilung einer Erlaubnis für die o.g.
Abwasserbehandlungsanlage sind aussagefähige Antragsunterlagen, deren Umfang
sich grundsätzlich nach der WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen im
wasserrechtlichen Verfahren) richtet.
Im vorliegenden Fall ist es zunächst ausreichend, für die
o.g. Niederschlagswassereinleitung eine Bemessung bzw. Beurteilung nach den
Merkblättern DWA-M 153 (Handlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser) und
DWA-A 117 (Bemessung von Rückhalteräumen) in der jeweils aktuell gültigen
Fassung durchzuführen und nachzuweisen. Die Einstufung der Gewässer sowie
die Schadstoffbewertung der gesammelten Niederschlagswässer sind zu ermitteln
und rechtzeitig mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen abzustimmen.
Hinsichtlich des Umfangs des Erläuterungsberichts verweisen wir auf die
entsprechenden Punkte unter „Erläuterung“ in der Arbeitshilfe im Anhang. Es ist
zu bestätigen, dass die bestehenden Abwasseranlagen den ursprünglichen
Planunterlagen entsprechen. Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben
haben, sind diese aufzuzeigen und entsprechend zu berücksichtigen. Es ist eine
Beurteilung des Gewässerzustands im Bereich der Einleitungsstelle durchzuführen
und aufzuzeigen (mit Bild/-ern der Einleitungsstelle). Darüber hinaus sind
ggf. vorhandene Abweichungen vom aktuell gültigen technischen Regelwerk
darzustellen. Nach erfolgter Prüfung der Antragsunterlagen werden die
Fristen für evtl. notwendige Maßnahmen festgelegt.“
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Information über Kreditaufnahme über 1.580.000 €
Im Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Schönau a. d. Brend sind
Kreditaufnahmen in Höhe von 3,16 Mio. € vorgesehen – jeweils zur Hälfte
entgeltfinanziert sowie nicht entgeltfinanziert, und hierbei wiederum hälftig
kurz- bzw. langfristig; zu diesen Kreditaufnahmen wurde seitens des
Landratsamtes auch die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.
Die Finanzierung der Ausgaben für die laufenden Baumaßnahmen
„Waldstraße“ und „Wiesenweg“ (entgeltfinanziert, da Kanal/Wasser) erforderte
eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.580.000 €.
Bedingt durch den
planmäßigen Baufortschritt und die damit einhergehenden Zahlungsverpflichtungen
mussten zwei neue Kredite Ende Juli 2019 aufgenommen werden. Zur Sicherung der
Liquidität wurden die Kreditaufnahmen von Herrn 1. Bürgermeister Rudolf Zehe im
Zuge einer dringlichen Anordnung (Art. 37 Abs. 3 GO) durchgeführt.
Dem Gemeinderat
wird dies wie folgt zur Kenntnis gegeben:
Kreditaufnahme über 779.000 €
Die Aufnahme erfolgte am 29.07.2019 bei der Bayerischen
Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die Zinsbindung des Kredites ist mit 20
Jahren vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,66 %. Die Annuität beträgt 4 %. Zins
und Tilgung werden halbjährlich entrichtet.
Die Auszahlung des
beantragten Kreditbetrags in Höhe von 779.000 € erfolgte bereits am 31.07.2019.
Kreditaufnahme von 801.000 €
Die Aufnahme erfolgt am 29.07.2019 bei der Bayerischen
Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die Laufzeit und Zinsbindung des
Kredites ist mit 2 Jahren vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,01 %. Die Zinsen
werden vierteljährlich entrichtet. Die Tilgung erfolgt in einer Summe am
15.06.2021.
Die Auszahlung des
beantragten Kreditbetrags in Höhe von 801.000 € erfolgte bereits am 31.07.2019.
Anmerkung der Verwaltung:
Die „Information
über Kreditaufnahme über 1.580.000 €“ wurde im nicht öffentlichen Teil der
Gemeinderatssitzung vom 20.08.2019, unter TOP Nr. 11, bekannt gegeben.
Bei der
Veröffentlichung der Zinssätze und der Höhe von Kreditaufnahmen liegt kein
Grund für eine Geheimhaltung oder dem Schutz / der Wahrung von privaten oder anderen
Interessen vor.
Die Information
hätte somit bereits in der Sitzung vom 20.08.2019 im öffentlichen Teil gegeben
werden müssen. Die Entscheidung der Verwaltung, diesen Tagesordnungspunkt in
den nicht öffentlichen Teil zu legen, war insofern falsch.
Durch die heutige
„Bekanntmachung aus nichtöffentlichen Sitzungen“ ist dieser Fehler geheilt.
Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg -
Allgemeines/Kostenübersicht
Stand der Arbeiten:
Die Vortriebsarbeiten wurden abgeschlossen. Die Vorflutanbindung am
Wiesenweg ist teilweise hergestellt. Die Herstellung des Hauptkanals in der
Burgwallbacher Straße ist relativ weit fortgeschritten. Derzeit werden die
Grundstücke auf der Microtunneling-Trasse wieder hergerichtet.
Kostenübersicht:
In der Sitzung am 21.05.2019 beauftragte der Gemeinderat die
Nachtragsangebote Nr. 1 und 2. Weiterhin genehmigte das Gremium in seiner
Sitzung am 16.07.2019 die Honoraranpassung für Bauleitung und Bauüberwachung.
Inzwischen liegen die Nachtragsangebote Nr. 3 und 4 zur Beauftragung vor. Zudem
wurden die zu erwartenden Mehr- und Mindermengen abgeschätzt.
Unter Berücksichtigung der in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten zu
behandelnden Nachträge und der bereits bekannten oder zu erwartenden Mehr- und
Mindermengen ergibt sich folgende Sachlage (Stand 16.08.2019, alle Angaben
inklusive Umsatzsteuer):
Kostenverteilung |
gebunden |
abgerechnet |
Prognose |
Baunebenkosten,
ca. |
146.563,48 € |
90.019,29 € |
155.000 € |
Baukosten |
|
1.195.763,34 € |
|
Bauauftrag |
1.446.180,28 € |
|
1.446.180,28 € |
Nachtrag Nr. 1
(Änderung Microtunneling) |
70.362,92 € |
|
86.467,74 € |
Nachtrag Nr. 2
(Bodenaufbereitung+Entsorgung) |
-4.588,94 € |
|
-19.213,74 € |
Zusätzliche Bodenaufbe- reitung für Rohrleitungszone |
|
|
26.115,37 € |
Nachtrag Nr. 3
(Umverlegung Wasserleitungen u.
Verschiedenes) |
Folge-TOP |
|
75.921,10 € |
Nachtrag Nr. 4
(Umgriff Schacht B) |
Folge-TOP |
|
29.021,46 € |
Gehwegwiederherstellung |
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|
20.230,-- € |
Vsl. Mehr-/Mindermengen |
|
|
44.345,-- € |
Bodenentsorgung2 |
|
|
26.690,-- € |
Sonstige (z. B. BauGe) |
1.663,34 € |
|
5.000,-- € |
Gesamt bzw. vsl. gesamt |
1.660.181,08 € |
1.285.782,63 € |
1.895.757,21 € |
|
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Mittelverbrauch
Vorjahre |
136.370,54 € |
|
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Haushaltsausgabereste |
254.370,56 € |
|
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Haushaltsplan
2019 |
1.500.000,00 € |
|
|
Haushaltsmittel, gesamt1 |
1.890.741,10 € |
|
|
1 Auf der Haushaltsstelle werden noch andere
Ausgaben verbucht, z. B. Sanierung Sammler Schönau.
2 Die Bodenentsorgung war
nicht Gegenstand der Auftragsvergabe an die Arge Adam/Interra ist jedoch bei
der Kostenbetrachtung der Gesamtmaßnahme zu berücksichtigen.
Auf der Haushaltsstelle 1.7005.9500 stehen zur Finanzierung dieser
Maßnahme und zur Abfinanzierung der Maßnahme Kanalsanierung Sammler Schönau
insgesamt 1,5 Mio. € an Haushaltsmitteln im aktuellen Haushaltsjahr zur
Verfügung. Hinzu kommen vorhandene Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe
von 254.370,56 €. Die zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel müssen über
Einsparungen auf anderen Haushaltsstellen bereitgestellt werden.
Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg -
Nachtragsangebot Nr. 3
Für die Maßnahme Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg lag das
Nachtragsangebot Nr. 3 der Arbeitsgemeinschaft Schönau a. d. Brend, Wiesenweg
(Adam Bau/Interra Microtunneling) zur Beauftragung vor.
Die Angebotssumme belief sich auf 83.859,94 € inkl. Umsatzsteuer. Nach
fachtechnischer und rechnerischer Prüfung durch das Tiefbautechnische Büro Köhl
aus Würzburg sind Forderungen in Höhe von insgesamt 75.921,10 € berechtigt.
Die Mehrkosten resultierten aus geänderten und/oder zusätzlichen
Leistungen
Der Gemeinderat genehmigte für die Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg
die Beauftragung des Nachtragsangebots Nr. 3 der Arbeitsgemeinschaft Schönau a.
d. Brend, Wiesenweg vom 08.08.2019.
Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg -
Nachtragsangebot Nr. 4
Für die Maßnahme Fremdwassersanierung im Bereich Wiesenweg lag das
Nachtragsangebot Nr. 4 der Arbeitsgemeinschaft Schönau a. d. Brend, Wiesenweg
(Adam Bau/Interra Microtunneling) zur Beauftragung vor.
Die Angebotssumme belief sich auf 42.600,75 € inklusive Umsatzsteuer.
Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung durch das Tiefbautechnische Büro
Köhl aus Würzburg sind Forderungen in Höhe von insgesamt 29.021,46 €
berechtigt.
Der Gemeinderat beauftragte das Nachtragsangebot Nr. 4 vom 05.08.2019
zur Fremdwassersanierung im Bereich. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß zu den
anerkannten Einheitspreisen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.