Sitzung: 15.10.2019 GSB/011/2019
Zur Vorbereitung des Jahresantrages Städtebauförderung 2020 fanden erste
Gespräche zwischen dem 1. Bürgermeister, der Verwaltung und der Regierung von
Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung statt. Im Bund-Länder-Programm
„Kleinere Städte und Gemeinden“ wurden aufgrund der Beschlussfassung des
Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit
verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung der
Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen
Kosten in Aussicht gestellt.
Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt bzw. liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor
Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie
(StBauFR) vor:
Erstellen eines
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Das ISEK wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.05.2019 bzw.
25.06.2019 beschlossen. Der Kostenrahmen hierfür liegt bei rd. 57.000 €. Die
Maßnahme wurde bereits im Vorjahr angemeldet und wird im laufenden Jahr zur
Abrechnung kommen.
Erstellen einer
Gestaltungssatzung/-fibel mit kommunalem Förderprogramm
Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde ein Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Demzufolge ist der nächste
Schritt eine Gestaltungssatzung oder –fibel zu erarbeiten und als Anreiz für
private Maßnahmen ein kommunales Förderprogramm für das Sanierungsgebiet
aufzulegen. Hierfür wäre die Einholung von Angeboten notwendig. Die
Gesamtkosten für die Erstellung einer Gestaltungssatzung/-fibel mit kommunalem
Förderprogramm werden auf ca. 20.000 € geschätzt.
Sanierungsberatung
für private Baumaßnahmen
Für die Sanierungsberatung privater Baumaßnahmen innerhalb des
Sanierungsgebiets ist der nächste Schritt die Einholung von Angeboten. Für die
Beratungsleistungen durch einen Architekten in den nächsten drei Jahren wurde
ein Aufwand von ca. 40.000 € geschätzt.
Rahmenplan
„Scheunenviertel“
Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem erstellten ISEK der Gemeinde
Schönau a. d. Brend einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In
diesem Bereich gibt es viele langgezogene Grundstücke. Die Rahmenplanung soll
ein Konzept zur Sanierung der historischen Scheunen sowie Umnutzungskonzepte
zum Beispiel für Wohneinheiten, Ferienwohnungen oder Parkscheunen darlegen.
Daneben sollen rückwärtige Gärten durch Gartenversteigerungen oder
–gemeinschaften erhalten und aufgewertet werden. Bei der Erstellung des Konzeptes
soll die Erlebbarkeit Mühlwasser mit eingebunden werden.
Die hierfür geschätzten Kosten liegen bei rd. 50.000 €.
Wettbewerb
Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum
Grundgedanke für das Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum
ist die Einbeziehung des Umgriffs und die Öffnung zu einem an der
Straßenkreuzung liegenden bespielbaren, aber nicht zu großen Platzbereiches.
Durch die Sanierung des historischen Gebäudes mit den Verwaltungseinheiten und
dem musealen Bereich mit Ausstellung von Fotos, Filmen und Geräten kann ein
großzügiger „Aktivbereich“ als moderner Anbau entstehen. Der Mühlbach kann
geöffnet und z. B. über ein Wasserspiel erlebbar und begehbar gemacht werden.
Der Grunderwerb des Umgriffs ist für 2020 geplant. Die hierfür geschätzten
Kosten liegen bei ca. 20.000 €. Eine Machbarkeitsstudie mit Raum- und
Ausstellungsprogramm sowie Betreiber- und Finanzierungsplan ist ab 2021 mit
einer Kostenschätzung in Höhe von ca. 50.000 € angedacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung (Jahresantrag)
Städtebauförderung für 2020 (und Fortschreibung bis 2023) in folgendem Umfang
zu:
Erstellen
eines Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) 57.000 €
Erstellen
einer Gestaltungssatzung/-fibel mit kommunalem Förderprogramm 20.000 €
Sanierungsberatung
für private Baumaßnahmen 40.000
€
Rahmenplan
„Scheunenviertel“ (Schöpfergarten und Gartenstraße) 50.000 €
Wettbewerb
Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum 70.000 €
davon 2020: 20.000 € für Grunderwerb Umgriff, 2021: 50.000 € für
Machbarkeitsstudie
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 16.06.2018
den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um
den Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und
beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess.
Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB
festgesetzt. Nächster Schritt ist die Erstellung einer Gestaltungssatzung oder
-fibel mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen.
Darüber hinaus kann künftig ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur
Verfügung stehen.
Die Gemeinde kann auf die Daten eines
aktiven Flächenmanagements zurückgreifen. Ein Leerstandskataster ist erstellt
und wird fortgeschrieben (Software: OK.FIS FLM).
Durch regelmäßige persönliche Ansprache des Bürgermeisters, künftig ergänzt um
eine regelmäßige schriftliche Kontaktaufnahme mit Eigentümern von leerstehenden
Objekten bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die
Gemeinde Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der
Außenentwicklung zu verfolgen. Aktuell ist keine Ausweisung von ergänzenden
Wohnbauflächen geplant.
Mit der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung
2020 wird der Regierung von Unterfranken ergänzend zum o. g. Grundsatzbeschluss
zu „Innen statt Außen“ der Sachstand mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |