Zur Vorbereitung des Jahresantrages Städtebauförderung 2020 fanden erste Gespräche zwischen dem 1. Bürgermeister, der Verwaltung und der Regierung von Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung statt. Im Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wurden aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt bzw. liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

 

Erstellen eines Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Das ISEK wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.05.2019 bzw. 25.06.2019 beschlossen. Der Kostenrahmen hierfür liegt bei rd. 57.000 €. Die Maßnahme wurde bereits im Vorjahr angemeldet und wird im laufenden Jahr zur Abrechnung kommen.

 

Erstellen einer Gestaltungssatzung/-fibel mit kommunalem Förderprogramm

Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt. Demzufolge ist der nächste Schritt eine Gestaltungssatzung oder –fibel zu erarbeiten und als Anreiz für private Maßnahmen ein kommunales Förderprogramm für das Sanierungsgebiet aufzulegen. Hierfür wäre die Einholung von Angeboten notwendig. Die Gesamtkosten für die Erstellung einer Gestaltungssatzung/-fibel mit kommunalem Förderprogramm werden auf ca. 20.000 € geschätzt.

 

Sanierungsberatung für private Baumaßnahmen

Für die Sanierungsberatung privater Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets ist der nächste Schritt die Einholung von Angeboten. Für die Beratungsleistungen durch einen Architekten in den nächsten drei Jahren wurde ein Aufwand von ca. 40.000 € geschätzt.

 

Rahmenplan „Scheunenviertel“

Der Bereich des Rahmenplans stellt laut dem erstellten ISEK der Gemeinde Schönau a. d. Brend einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. In diesem Bereich gibt es viele langgezogene Grundstücke. Die Rahmenplanung soll ein Konzept zur Sanierung der historischen Scheunen sowie Umnutzungskonzepte zum Beispiel für Wohneinheiten, Ferienwohnungen oder Parkscheunen darlegen. Daneben sollen rückwärtige Gärten durch Gartenversteigerungen oder –gemeinschaften erhalten und aufgewertet werden. Bei der Erstellung des Konzeptes soll die Erlebbarkeit Mühlwasser mit eingebunden werden.

Die hierfür geschätzten Kosten liegen bei rd. 50.000 €.

 

Wettbewerb Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum

Grundgedanke für das Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum ist die Einbeziehung des Umgriffs und die Öffnung zu einem an der Straßenkreuzung liegenden bespielbaren, aber nicht zu großen Platzbereiches. Durch die Sanierung des historischen Gebäudes mit den Verwaltungseinheiten und dem musealen Bereich mit Ausstellung von Fotos, Filmen und Geräten kann ein großzügiger „Aktivbereich“ als moderner Anbau entstehen. Der Mühlbach kann geöffnet und z. B. über ein Wasserspiel erlebbar und begehbar gemacht werden. Der Grunderwerb des Umgriffs ist für 2020 geplant. Die hierfür geschätzten Kosten liegen bei ca. 20.000 €. Eine Machbarkeitsstudie mit Raum- und Ausstellungsprogramm sowie Betreiber- und Finanzierungsplan ist ab 2021 mit einer Kostenschätzung in Höhe von ca. 50.000 € angedacht.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung (Jahresantrag) Städtebauförderung für 2020 (und Fortschreibung bis 2023) in folgendem Umfang zu:

 

 

Erstellen eines Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)               57.000 €

 

 

Erstellen einer Gestaltungssatzung/-fibel mit kommunalem Förderprogramm         20.000 €

 

 

Sanierungsberatung für private Baumaßnahmen                                                          40.000 €

 

 

Rahmenplan „Scheunenviertel“ (Schöpfergarten und Gartenstraße)                        50.000 €

 

 

Wettbewerb Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum                     70.000 €

davon 2020: 20.000 € für Grunderwerb Umgriff, 2021: 50.000 € für Machbarkeitsstudie

 

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 16.06.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um den Ortskern der Gemeinde zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess.

 

Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB festgesetzt. Nächster Schritt ist die Erstellung einer Gestaltungssatzung oder -fibel mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen. Darüber hinaus kann künftig ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung stehen.

 

Die Gemeinde kann auf die Daten eines aktiven Flächenmanagements zurückgreifen. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben (Software: OK.FIS FLM).
Durch regelmäßige persönliche Ansprache des Bürgermeisters, künftig ergänzt um eine regelmäßige schriftliche Kontaktaufnahme mit Eigentümern von leerstehenden Objekten bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu verfolgen. Aktuell ist keine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen geplant.

Mit der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2020 wird der Regierung von Unterfranken ergänzend zum o. g. Grundsatzbeschluss zu „Innen statt Außen“ der Sachstand mitgeteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11