Sitzung: 20.08.2019 GSB/009/2019
Auf der Nordseite
des Erdgeschosses soll das vorhandene Vordach entfernt und durch einen Balkon
mit einer Größe von 10,24 m Länge und 2,675 m Breite (27,4 m²) ersetzt werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 4510/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Wallbacher Straße“. Das geplante Bauvorhaben widerspricht nicht den
Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 Bayer.
Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Der Gemeinderat wird
hiervon in Kenntnis gesetzt.