In seiner Sitzung am 16.07.2019 forderte der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hinsichtlich des Anschlusses der Grundschule Schönau an das neue Breitbandnetz die Vorlage der diesbezüglichen Kostenübersicht und einer Begründung der Kostensteigerung an.

 

Aus einer groben Kostenschätzung (v. a. der Telekom – Stand: 9/2018), der Annahme des grundsätzlichen Förderszenarios (nur 10 % Eigenanteil) und den anteilig angenommenen Kosten der Verfahrensbegleitung entstand für die Gemeinderatssitzung am 20.11.2018 folgende finanztechnische Darstellung der Maßnahme:

 

            Anschlusskosten Telekom (brutto)                             11.900,00 €

          Förderung nach GWLANR (90 %)                             10.710,00 €

+          Kosten der Verfahrensbegleitung (brutto)                       702,96 €

=          Gesamt-Eigenanteil für den Anschluss                        1.892,96 €

 

Bereits seinerzeit konnte eine Kostenmehrung nicht ausgeschlossen werden, weswegen auch dieser Beschluss schon auf einen gemeindlichen Eigenanteil von maximal 2.500,00 € ausgefertigt wurde.

 

Am 04.06.2019 wurde dann von der Telekom ein Angebot (wesentlich höhere Kostengenauigkeit sowie Preissteigerung ein Jahr später) für die Anbindung der Schönauer Schule wie folgt vorgelegt (brutto):

 

Kabelgraben inkl. Wiederherstellung + Kabel einziehen + Hauseinführung + Wegesicherung + Baunebenkosten                         =                                  17.931,17 €

 

Da aber die Schule in Schönau die gleiche Schulnummer hat wie die in Unterweißenbrunn, greift an dieser Stelle die Begrenzung der Förderung nach GWLANR auf 50.000,00 € für beide Schulen zusammen; entsprechend der Angebotssummen gewichtet (die Kosten in Unterweißenbrunn sind wesentlich höher) entfiele daher für die Grundschule Schönau nur ein Förderbetrag von 11.021,65 € (oder umgerechnet rund 61 % der Kosten), weswegen der Eigenanteil der Gemeinde sich nunmehr auf rd. 7.000 € beläuft – der Beschluss am 16.07.2019 wurde zudem sicherheitshalber auf 7.500 € dotiert.

 

Letztlich hat also zwar auch die Kostensteigerung zu einer Erhöhung des gemeindlichen Eigenmittelanteils beigetragen, massiv aber die Begrenzung der Förderung auf beide Schulen gerechnet.