Sitzung: 20.08.2019 GSB/009/2019
In seiner Sitzung am 16.07.2019 forderte der Gemeinderat Schönau a. d.
Brend hinsichtlich des Anschlusses der Grundschule Schönau an das neue
Breitbandnetz die Vorlage der diesbezüglichen Kostenübersicht und einer
Begründung der Kostensteigerung an.
Aus einer groben Kostenschätzung (v. a. der Telekom – Stand: 9/2018),
der Annahme des grundsätzlichen Förderszenarios (nur 10 % Eigenanteil) und den
anteilig angenommenen Kosten der Verfahrensbegleitung entstand für die
Gemeinderatssitzung am 20.11.2018 folgende finanztechnische Darstellung der
Maßnahme:
Anschlusskosten Telekom
(brutto) 11.900,00
€
– Förderung nach GWLANR
(90 %) 10.710,00
€
+ Kosten der
Verfahrensbegleitung (brutto) 702,96 €
= Gesamt-Eigenanteil
für den Anschluss 1.892,96 €
Bereits seinerzeit konnte eine Kostenmehrung nicht ausgeschlossen
werden, weswegen auch dieser Beschluss schon auf einen gemeindlichen
Eigenanteil von maximal 2.500,00 € ausgefertigt wurde.
Am 04.06.2019 wurde dann von der Telekom ein Angebot (wesentlich höhere
Kostengenauigkeit sowie Preissteigerung ein Jahr später) für die Anbindung der
Schönauer Schule wie folgt vorgelegt (brutto):
Kabelgraben inkl. Wiederherstellung + Kabel einziehen + Hauseinführung +
Wegesicherung + Baunebenkosten = 17.931,17
€
Da aber die Schule in Schönau die gleiche
Schulnummer hat wie die in Unterweißenbrunn, greift an dieser Stelle die
Begrenzung der Förderung nach GWLANR auf 50.000,00 € für beide Schulen
zusammen; entsprechend der Angebotssummen gewichtet (die Kosten in Unterweißenbrunn
sind wesentlich höher) entfiele daher für die Grundschule Schönau nur ein
Förderbetrag von 11.021,65 € (oder umgerechnet rund 61 % der Kosten), weswegen
der Eigenanteil der Gemeinde sich nunmehr auf rd. 7.000 € beläuft – der
Beschluss am 16.07.2019 wurde zudem sicherheitshalber auf 7.500 € dotiert.
Letztlich hat also zwar auch die
Kostensteigerung zu einer Erhöhung des gemeindlichen Eigenmittelanteils
beigetragen, massiv aber die Begrenzung der Förderung auf beide Schulen
gerechnet.