Die Stadt Bischofsheim a. d. Rhön beabsichtigt im Stadtteil Wegfurt die Aufstellung des Bebauungsplans „Pfarrstreich“ mit Änderung der Bebauungspläne „Auf dem Drittel“ und „Obere Au“.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,07 ha.

Mit einer Bauzeile aus ca. 7 Bauplätzen werden die bebauten Wohngebiete am südwestlichen Ortsrand ergänzt und der Siedlungsbereich angemessen abgerundet. Die Festsetzung erfolgt als allgemeines Wohngebiet (WA). Die Erschließung soll von der bisher nur einseitig bebauten Brückenstraße erfolgen. (vgl. Anlagen) Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen sind im Flächennutzungsplan bereits als WA-Gebiet enthalten.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Zielsetzungen der

Stadt Bischofsheim umgesetzt:

• organische Ortsentwicklung

• Angebote an Wohnbauland insbesondere für Familien

• Ausbildung eines definierten Ortsrandes mit einer angemessenen Eingrünung

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13b i.V.m § 13a/ § 13 BauGB ohne Umweltprüfung.

 

Mit Schreiben vom 08.07.2019 wurde die Gemeinde Schönau a. d. Brend im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 16.08.2019 aufgefordert.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Bebauungsplans „Pfarrstreich“ mit Änderung der Bebauungspläne „Auf dem Drittel“ und „Obere Au“ in der Fassung vom 17.05.2019 zur Kenntnis.

 

Gegen die Bauleitplanung bestehen von Seiten der Gemeinde Schönau a. d. Brend keine Bedenken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12