Sitzung: 16.07.2019 GSB/008/2019
Die Stadt
Bischofsheim a. d. Rhön beabsichtigt im Stadtteil Wegfurt die Aufstellung des
Bebauungsplans „Pfarrstreich“ mit Änderung der Bebauungspläne „Auf dem Drittel“
und „Obere Au“.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,07 ha.
Mit einer Bauzeile
aus ca. 7 Bauplätzen werden die bebauten Wohngebiete am südwestlichen Ortsrand ergänzt
und der Siedlungsbereich angemessen abgerundet. Die Festsetzung erfolgt als
allgemeines Wohngebiet (WA). Die Erschließung soll von der bisher nur einseitig
bebauten Brückenstraße erfolgen. (vgl. Anlagen) Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen sind im
Flächennutzungsplan bereits als WA-Gebiet enthalten.
Mit dem
Bebauungsplan werden folgende Zielsetzungen der
Stadt Bischofsheim
umgesetzt:
• organische
Ortsentwicklung
• Angebote an
Wohnbauland insbesondere für Familien
• Ausbildung eines
definierten Ortsrandes mit einer angemessenen Eingrünung
Die Aufstellung
des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13b i.V.m § 13a/ §
13 BauGB ohne Umweltprüfung.
Mit Schreiben vom
08.07.2019 wurde die Gemeinde Schönau a. d. Brend im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 16.08.2019
aufgefordert.
Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt den Entwurf des Bebauungsplans „Pfarrstreich“ mit Änderung der
Bebauungspläne „Auf dem Drittel“ und „Obere Au“ in der Fassung vom 17.05.2019
zur Kenntnis.
Gegen die Bauleitplanung bestehen von Seiten der Gemeinde Schönau a. d.
Brend keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |