Sitzung: 25.06.2019 GSB/007/2019
In der Sitzung vom 21.05.2019 wurde das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gemeinde Schönau a. d. Brend vom Gemeinderat in der damals vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.
Von zwei Gemeinderäten wurde angemerkt, dass die alte Metzgerei in
Burgwallbach nicht im Sanierungsgebiet enthalten sei. Eine Überprüfung wurde in
der Sitzung zugesagt.
Der vorgeschlagene Umgriff der Sanierungsgebiete in Schönau und in
Burgwallbach wurde daraufhin noch einmal kritisch von Herrn Bürgermeister Zehe,
dem Sachgebiet III/1 Hochbau, Städtebau, Innenentwicklung der VG Bad Neustadt
und den Fachplanern durchgesehen und folgende Änderungen vorgeschlagen, die in
die nun vorliegenden Pläne des Umgriffs der Sanierungsgebiete eingearbeitet
wurden.
Ortsteil Burgwalllbach:
Zusätzlich soll das Flurstück Fl.Nr. 30 - Kreuzbergstraße 51 in das
Sanierungsgebiet aufgenommen werden.
Schönau a.d.Brend:
Zusätzlich sollen folgende Flurstücke in das Sanierungsgebiet aufgenommen
werden:
Fl. Nr. 4517 – Burgwallbacher Straße 28
Fl. Nr. 4441/1 – Burgwallbacher Straße 19
Fl. Nr. 4127 – Krumbachstraße 2
Fl. Nr. 4114 – Am Kirchberg 13
Fl. Nr. 4112 – Am Kirchberg 9
Das Flurstück Fl. Nr. 2825 – Sandweg 2 soll aus dem Sanierungsgebiet
entfernt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt und beschließt die Änderungen des Umgriffs der
Sanierungsgebiete des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gemeinde
Schönau a. d. Brend.
Der ISEK-Bericht wird in der vorliegenden (geänderten) Fassung an die Träger
öffentlicher Belange zur Stellungnahme versandt und öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |