In der Sitzung vom 21.05.2019 wurde das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gemeinde Schönau a. d. Brend vom Gemeinderat in der damals vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.

 

Von zwei Gemeinderäten wurde angemerkt, dass die alte Metzgerei in Burgwallbach nicht im Sanierungsgebiet enthalten sei. Eine Überprüfung wurde in der Sitzung zugesagt.

 

Der vorgeschlagene Umgriff der Sanierungsgebiete in Schönau und in Burgwallbach wurde daraufhin noch einmal kritisch von Herrn Bürgermeister Zehe, dem Sachgebiet III/1 Hochbau, Städtebau, Innenentwicklung der VG Bad Neustadt und den Fachplanern durchgesehen und folgende Änderungen vorgeschlagen, die in die nun vorliegenden Pläne des Umgriffs der Sanierungsgebiete eingearbeitet wurden.

 

Ortsteil Burgwalllbach:

Zusätzlich soll das Flurstück Fl.Nr. 30 - Kreuzbergstraße 51 in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden.

 

Schönau a.d.Brend:

Zusätzlich sollen folgende Flurstücke in das Sanierungsgebiet aufgenommen werden:

Fl. Nr. 4517 – Burgwallbacher Straße 28

Fl. Nr. 4441/1 – Burgwallbacher Straße 19

Fl. Nr. 4127 – Krumbachstraße 2

Fl. Nr. 4114 – Am Kirchberg 13

Fl. Nr. 4112 – Am Kirchberg 9

Das Flurstück Fl. Nr. 2825 – Sandweg 2 soll aus dem Sanierungsgebiet entfernt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt und beschließt die Änderungen des Umgriffs der Sanierungsgebiete des städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gemeinde Schönau a. d. Brend.

Der ISEK-Bericht wird in der vorliegenden (geänderten) Fassung an die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme versandt und öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10