Die Regierung von Unterfranken erteilt, mit Schreiben vom 13.05.2019, ihre Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Förderbereiche Art. 10 BayFAG und Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 (4.SIP).

 

Zudem wurde die förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Sonderinvestitionsprogramms zum Ausbau der Schulkindbetreuung erteilt.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.