Sitzung: 21.05.2019 GSB/006/2019
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus den
Brunnen 1 und 2 auf den Grundstücken Fl.Nrn 4969 und 2983, Gemarkung Schönau a .d.
Brend war bis zum 31.12.2015 befristet.
Mit Schreiben vom 09.11.2015 wurde daher durch die Verwaltung eine
Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Rhön-Grabfeld
beantragt.
Mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen für das Verfahren wurde
von der Gemeinde das Ingenieurbüro Alka, Haßfurt beauftragt. Weiter gehende
hydrogeologische Untersuchungen werden von der Umwelttechnik Mainfranken,
Gaukönigshofen durchgeführt.
Die Pumpversuche am Brunnen 1 wurden 2018 abgeschlossen,
die Ergebnisse von Brunnen 1 und 2 (von der damaligen Regenerierung 2012)
liegen vor. Die Ergiebigkeit der Brunnen konnte nachgewiesen werden.
An der Rohwiesenquelle wurden vom Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen Schüttungsmessungen über ein Jahr gefordert, die von Herrn
Väthröder regelmäßig durchgeführt werden.
Die Datenreihe liegt noch nicht vor, die
Messungen sind noch im Gange. Die Schüttung vor allen in Trockenperioden ist
ausschlaggebend für eine Beurteilung.
Die notwendige Neubemessung des
Wasserschutzgebietes für die Brunnen 1 und 2 sowie die Rohwiesenquelle
gestaltet sich allgemein schwierig.
Der Einfluss der Brend als Oberflächengewässer
auf den Brunnen 1 muss nachweisbar ausgeschlossen werden, da sonst eine
Schützbarkeit gar nicht möglich wäre.
Im weiteren Einzugsbereich liegen zusätzliche
Risikobereiche, die noch behandelt werden müssen, sobald die
Einzugsgebietsfläche eingegrenzt werden kann.
Zusätzliche Messungen antropologischer
Einflüsse (Süssstoffe) auf das Grundwasser wurden vom Wasserwirtschaftsamt Bad
Kissingen gefordert und durchgeführt.
Diese liegen vor und deuten darauf hin, dass
die Brend nicht Auslöser der Eintrübung am Brunnen ist. Jedoch muss mit dem
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen noch abgestimmt werden, ob zusätzliche
Färbeversuche („Markierungsversuche“) und Schürfe durchgeführt werden müssen,
um einen noch belastbareren Beweis zu führen.
Bei einer Besprechung im November 2018 am Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen war allen Beteiligten klar, dass sich die Erstellung der
vollständigen Antragsunterlagen für beide Anträge (WSG und Entnahme) deshalb
noch bis Ende 2019 hinziehen wird.
Vorsorglich wurde durch die Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a.d.Saale eine weitere beschränkte Erlaubnis zur
Grundwasserentnahme (Gewässerbenutzung) an den Brunnen bis 31.12.2020 beantragt
und mit Bescheid genehmigt.
Mit den noch ausstehenden Ergebnissen und den
Messungen an der Quelle ist mit den Behörden in den nächsten Monaten zu klären,
wie die Schutzgebiete oder ein gemeinsames Schutzgebiet der drei Wassergewinnungen
aussehen sollen (Größe, Lage, Ergiebigkeiten usw.). Zu den vorab eingereichten
(noch unvollständigen) Unterlagen zum Entnahmeantrag für die Brunnen liegt uns
bisher keine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vor.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.