Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen 1 und 2 auf den Grundstücken Fl.Nrn 4969 und 2983, Gemarkung Schönau a .d. Brend war bis zum 31.12.2015 befristet.

 

Mit Schreiben vom 09.11.2015 wurde daher durch die Verwaltung eine Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Rhön-Grabfeld beantragt.

 

Mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen für das Verfahren wurde von der Gemeinde das Ingenieurbüro Alka, Haßfurt beauftragt. Weiter gehende hydrogeologische Untersuchungen werden von der Umwelttechnik Mainfranken, Gaukönigshofen durchgeführt.

 

Die Pumpversuche am Brunnen 1 wurden 2018 abgeschlossen, die Ergebnisse von Brunnen 1 und 2 (von der damaligen Regenerierung 2012) liegen vor. Die Ergiebigkeit der Brunnen konnte nachgewiesen werden.

 

An der Rohwiesenquelle wurden vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen Schüttungsmessungen über ein Jahr gefordert, die von Herrn Väthröder regelmäßig durchgeführt werden.

Die Datenreihe liegt noch nicht vor, die Messungen sind noch im Gange. Die Schüttung vor allen in Trockenperioden ist ausschlaggebend für eine Beurteilung.

 

Die notwendige Neubemessung des Wasserschutzgebietes für die Brunnen 1 und 2 sowie die Rohwiesenquelle gestaltet sich allgemein schwierig.

Der Einfluss der Brend als Oberflächengewässer auf den Brunnen 1 muss nachweisbar ausgeschlossen werden, da sonst eine Schützbarkeit gar nicht möglich wäre.

Im weiteren Einzugsbereich liegen zusätzliche Risikobereiche, die noch behandelt werden müssen, sobald die Einzugsgebietsfläche eingegrenzt werden kann.

 

Zusätzliche Messungen antropologischer Einflüsse (Süssstoffe) auf das Grundwasser wurden vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen gefordert und durchgeführt.

Diese liegen vor und deuten darauf hin, dass die Brend nicht Auslöser der Eintrübung am Brunnen ist. Jedoch muss mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen noch abgestimmt werden, ob zusätzliche Färbeversuche („Markierungsversuche“) und Schürfe durchgeführt werden müssen, um einen noch belastbareren Beweis zu führen.

 

Bei einer Besprechung im November 2018 am Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen war allen Beteiligten klar, dass sich die Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen für beide Anträge (WSG und Entnahme) deshalb noch bis Ende 2019 hinziehen wird.

 

Vorsorglich wurde durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale eine weitere beschränkte Erlaubnis zur Grundwasserentnahme (Gewässerbenutzung) an den Brunnen bis 31.12.2020 beantragt und mit Bescheid genehmigt.

 

Mit den noch ausstehenden Ergebnissen und den Messungen an der Quelle ist mit den Behörden in den nächsten Monaten zu klären, wie die Schutzgebiete oder ein gemeinsames Schutzgebiet der drei Wassergewinnungen aussehen sollen (Größe, Lage, Ergiebigkeiten usw.). Zu den vorab eingereichten (noch unvollständigen) Unterlagen zum Entnahmeantrag für die Brunnen liegt uns bisher keine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vor.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.