Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend und den Ortsteil Burgwallbach wird aktuell ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet.

 

In diesem Zusammenhang sollen vorbereitende Untersuchungen zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 141 Absatz 3 BauGB in den Ortsteilen Burgwallbach und Schönau a. d. Brend, Gemeinde Schönau a. d. Brend durch das Architekturbüro Perleth durchgeführt werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für Sanierungsgebiete im Innenbereich der Ortsteile Burgwallbach und Schönau a. d. Brend auf der Grundlage des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den in den Lageplänen dargestellten Bereich (= Untersuchungsgebiet) Vorbereitende Untersuchung durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten. Die Lagepläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

1. den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB hinzuweisen.

 

2. die für eine Förmliche Festlegung notwendigen Vorbereitende Untersuchung mit der erforderlichen Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern durchzuführen.

 

3. mit der ortsüblichen Bekanntmachung § 15 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Absatz 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9