Sitzung: 21.03.2019 GSB/004/2019
Für
die Gemeinde Schönau a. d. Brend und den Ortsteil Burgwallbach wird aktuell ein
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet.
In
diesem Zusammenhang sollen vorbereitende Untersuchungen zu städtebaulichen
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 141 Absatz 3 BauGB in den
Ortsteilen Burgwallbach und Schönau a. d. Brend, Gemeinde Schönau a. d. Brend
durch das Architekturbüro Perleth durchgeführt werden.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die
Festlegungsvoraussetzungen für Sanierungsgebiete im Innenbereich der Ortsteile
Burgwallbach und Schönau a. d. Brend auf der Grundlage des § 141 Absatz 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) für den in den Lageplänen dargestellten Bereich (=
Untersuchungsgebiet) Vorbereitende Untersuchung durchzuführen und damit eine
städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten. Die Lagepläne sind Bestandteil
des Beschlusses.
Die
Verwaltung wird beauftragt
1.
den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht
gemäß § 138 BauGB hinzuweisen.
2.
die für eine Förmliche Festlegung notwendigen Vorbereitende Untersuchung mit
der erforderlichen Beteiligung der Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern
durchzuführen.
3.
mit der ortsüblichen Bekanntmachung § 15 BauGB auf die Durchführung eines
Vorhabens im Sinne des § 29 Absatz 1 BauGB und auf die Beseitigung einer
baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |