Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat 2014 eine 1. Rate in Höhe von 450.000 €, 2015 eine 2. Rate in Höhe von 250.000 €, 2016 eine 3. Rate in Höhe von 300.000 €, 2017 eine 4. Rate in Höhe von 250.000 € und 2018 eine 5. Rate in Höhe von 400.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – grundsätzlich maximal fünf – Jahre bewilligt werden.

 

Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 19.02.2019 das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.

 

Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss voraussichtlich im Herbst 2019 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

Ein Antrag ist wahrscheinlich im April 2019 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.

Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für dringende investive Bedarfe im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung zu,
soweit ein kommunaler Eigenanteil zur Finanzierung verbleibt; dies gilt auch für Investitionen, die sich dem Pflichtaufgabenbereich stark annähern.

 

Folgende Positionen werden daher zur Beantragung (bedeutet aber nicht gleichzeitig eine Realisation dieses Wertes!) vorgeschlagen:

 

Ø  Ersatzneubau Kindertagesstätte Schönau – ca.                                            400.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2019 inkl. Haushaltsreste
abzgl. Nachweis Mittelverwendung für Stabilisierungshilfe 2018)

 

Ø  Ausbau Waldstraße Schönau – rd.                                                                 200.000,00 €
(Eigenmittelanteil an der Gesamtmaßnahme, Ausgabe 2019)

Ø  Erneuerung / Energetische Optimierung Straßenbeleuchtung                        80.000,00 €
(Ausgaben 2019 gemäß Investitionsprogramm + Haushaltsreste)

 

Ø  Investitionsumlage Neubau BauGe Brend-Saale                                           109.000,00 €
(Ausgaben 2019 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Kreditablösung DZ HYP – Zinsbindung 15.6.20 – Restschuld dann                75.526,60 €

Summe                                                                                                                       864.526,60 €


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2019 mit einer Antragssumme von 864.526,60 € zu stellen.

 

Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. diesem sich annähernd (Eigenmittel) in Höhe von 789.000,00 € sowie einer Kreditablösung von 75.526,60 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11