Sitzung: 21.03.2019 GSB/004/2019
Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr
2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen
Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in
Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende
Verschuldung).
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat 2014 eine 1. Rate in Höhe von 450.000
€, 2015 eine 2. Rate in Höhe von 250.000 €, 2016 eine 3. Rate in Höhe von
300.000 €, 2017 eine 4. Rate in Höhe von 250.000 € und 2018 eine 5. Rate in
Höhe von 400.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – grundsätzlich
maximal fünf – Jahre bewilligt werden.
Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren
Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw.
weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Schönau a.
d. Brend hat in seiner Sitzung vom 19.02.2019 das
Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.
Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss voraussichtlich im Herbst 2019 (Zusammensetzung: Vertreter
des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist wahrscheinlich im April 2019 dem Landratsamt
Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und
leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.
Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die
Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für dringende investive Bedarfe
im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung zu, soweit ein kommunaler Eigenanteil zur Finanzierung
verbleibt; dies gilt auch für Investitionen, die sich dem Pflichtaufgabenbereich
stark annähern.
Folgende Positionen werden daher zur Beantragung (bedeutet aber nicht
gleichzeitig eine Realisation dieses Wertes!) vorgeschlagen:
Ø Ersatzneubau Kindertagesstätte
Schönau – ca. 400.000,00
€
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2019 inkl. Haushaltsreste
abzgl. Nachweis Mittelverwendung für Stabilisierungshilfe 2018)
Ø Ausbau Waldstraße
Schönau – rd. 200.000,00
€
(Eigenmittelanteil an der Gesamtmaßnahme, Ausgabe 2019)
Ø Erneuerung /
Energetische Optimierung Straßenbeleuchtung 80.000,00 €
(Ausgaben 2019 gemäß Investitionsprogramm + Haushaltsreste)
Ø Investitionsumlage
Neubau BauGe Brend-Saale 109.000,00
€
(Ausgaben 2019 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Kreditablösung DZ
HYP – Zinsbindung 15.6.20 – Restschuld dann 75.526,60 €
Summe 864.526,60
€
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt aufgrund struktureller
und finanzieller Probleme einen Antrag
auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2019 mit einer Antragssumme von 864.526,60 € zu stellen.
Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw.
diesem sich annähernd (Eigenmittel) in Höhe von 789.000,00 € sowie einer Kreditablösung
von 75.526,60 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |