Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Pferdestalles auf dem Grundstück Fl. Nr. 1826, sog. Backenwiese, in Burgwallbach vorgelegt.

 

Der Pferdestall besteht bereits. Der Bauherr hatte im August 2018 einen Bauantrag zur Erweiterung des Daches am bestehenden Pferdestall eingereicht.

 

Im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens wurde seitens der Bauaufsichtsbehörde festgestellt, dass für den Pferdestall keine baurechtliche Genehmigung vorliegt. Aufgrund wechselnder Besitzverhältnisse in der Vergangenheit und den damit verbundenen Problemen wurde durch die Bauaufsichtsbehörde eine Duldung zur Nutzung des Pferdestalles und Auslaufes ausgesprochen.

 

In Absprache mit dem Landratsamt wurde mit dem Bauherrn vereinbart, einen Bauantrag für den Pferdestall einzureichen und die baurechtliche Genehmigung hierfür zu beantragen.

 

Die sog. „Backenwiese“ ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen; außerdem in der Schutzzone des „Naturpark Bayer. Rhön“.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1826 liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist als Sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.

 

Nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch kann im Einzelfall ein Sonstiges Bauvorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Inwieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden können, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Der Gemeinderat ist sich nicht schlüssig, ob alle drei Seiten oder nur eine Seite des Daches des Pferdestalles erweitert wird. Dies ist leider nicht eindeutig erkennbar aus den Bauunterlagen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Bau eines Pferdestalles auf dem Grundstück Fl. Nr. 1826 in der Gemarkung Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10