Sitzung: 19.02.2019 GSB/003/2019
Der Pferdestall
besteht bereits. Der Bauherr hatte im August 2018 einen Bauantrag zur
Erweiterung des Daches am bestehenden Pferdestall eingereicht.
Im Laufe des
Baugenehmigungsverfahrens wurde seitens der Bauaufsichtsbehörde festgestellt,
dass für den Pferdestall keine baurechtliche Genehmigung vorliegt. Aufgrund
wechselnder Besitzverhältnisse in der Vergangenheit und den damit verbundenen
Problemen wurde durch die Bauaufsichtsbehörde eine Duldung zur Nutzung des
Pferdestalles und Auslaufes ausgesprochen.
In Absprache mit
dem Landratsamt wurde mit dem Bauherrn vereinbart, einen Bauantrag für den
Pferdestall einzureichen und die baurechtliche Genehmigung hierfür zu
beantragen.
Die sog.
„Backenwiese“ ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche
ausgewiesen; außerdem in der Schutzzone des „Naturpark Bayer. Rhön“.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1826 liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist als Sonstiges Vorhaben nach
§ 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Nach § 35 Abs. 2
Baugesetzbuch kann im Einzelfall ein Sonstiges Bauvorhaben zugelassen werden,
wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
und die Erschließung gesichert ist. Inwieweit öffentliche Belange
beeinträchtigt werden können, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die
Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Der Gemeinderat ist sich nicht schlüssig, ob alle drei Seiten oder nur eine Seite des Daches des Pferdestalles erweitert wird. Dies ist leider nicht eindeutig erkennbar aus den Bauunterlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Bau eines
Pferdestalles auf dem Grundstück Fl. Nr. 1826 in der Gemarkung Burgwallbach
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |