Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 26.11.2018 der Gemeinde Schönau a. d. Brend eine Bedarfszuweisung nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Form einer Stabilisierungshilfe über 400.000 € als 5. Rate bewilligt – insbesondere unter folgenden Auflagen, die bis spätestens März 2019 erfüllt werden müssen:

 

 

Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts im Benehmen mit dem zuständigen Landratsamt gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 9. März 2018, Beschluss durch den Gemeinderat und Umsetzung mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Dabei sind insbesondere die Ausschöpfung der Einspar- und Einnahmemöglichkeiten im Bereich der freiwilligen Leistungen bzw. defizitären Einrichtungen sowie die Veräußerung von Waldgrundstücken nach Abschluss der Waldflurbereinigung umfassend zu prüfen.

Das Prüfungsergebnis ist im Haushaltskonsolidierungskonzept darzustellen.

Es soll aus dem Konzept hervorgehen, in welchem Jahr mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird – dies wäre zudem mit Zahlen zu belegen.

 

 

Die Gemeinde beabsichtigt auch im Jahr 2019 einen Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe zu stellen.

 

Die Fortschreibung des vom Gemeinderat beschlossenen Konsolidierungskonzeptes muss dem Landratsamt Rhön-Grabfeld bis 11.03.2019 übermittelt werden. Das Konzept wurde überarbeitet und fortgeschrieben (s. Anhang).

 

Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt

 

die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts für 2019 und die Folgejahre in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Tabellarische Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“

Auflistung der freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen

(Das Investitionsprogramm folgt aus der Beschlussfassung zum Haushalt)

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept als auch seine Anlagen werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11