Mit Schreiben vom 11.12.2018 beantragt der Schützenverein Auerhahn Burgwallbach e. V. einen Investitionszuschuss im Rahmen der gemeindlichen Vereinsförderung für den Umbau des Schießstandes/-raumes.

 

Der Schützenverein Burgwallbach plant den Umbau des vorhandenen Schützenstandes mit 8 Schießbahnen vom aktuell manuellen Betrieb (mit Seilzügen und Luftgewehr-Schießstreifen/-scheiben) auf einen digitalen Schießstand (mit optischer Treffervermessung, digitaler Datenverarbeitung und Darstellung).

Im Rahmen der Umbauten käme auch eine Renovierung und Verkleidung der Rückwand des Schießraumes in Betracht.

Der Umbau (inkl. der baulichen Maßnahmen) soll im wettkampffreien Zeitraum von April bis August 2019 umgesetzt werden.

 

Die Kostenschätzung und Angebote ergäben eine geplante Gesamtinvestition (ohne Eigenleistung, anscheinend brutto) von 25.247,86 €.

 

Ein Antrag zur Förderung der Investition über einen Landeszuschuss zum Sportstättenbau wurde lt. vorgenanntem Schreiben beim bayerischen Sportschützenbund eingereicht (Rückmeldung ausstehend).

 

 

Gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 verfährt die Gemeinde Schönau a. d. Brend bei der Bewilligung von Investitionszuschüssen an die Vereine wie folgt:

 

1.    Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 € umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.

Anm. d. Verwaltung: Diese Voraussetzung sollte unproblematisch / erfüllt sein.

2.    Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten die entsprechende Abrechnung dazu.

Anm. d. Verwaltung: Die Abrechnung könnte als Auflage einer Bezuschussung eingefordert werden; allerdings liegt aktuell nur ein Kosten-, nicht aber ein Finanzierungsplan vor.

3.    Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 % der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses in Abzug gebracht.

Anm. d. Verwaltung: Sofern der Verein in diesem Fall vorsteuerabzugsberechtigt sein sollte, erschienen nur Nettokosten förderfähig; daneben stünde noch offen, welcher Betrag ggf. von der Investitionssumme abgezogen werden müsste (möglicher Landeszuschuss).

4.    Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o. g. Grundsätzen abweichende Entscheidung zu treffen.

Anm. d. Verwaltung: Es wird insbesondere auf den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Restriktionen aus der Haushaltskonsolidierung bzw. Stabilisierungshilfe hingewiesen.

 

Gemeinderat Eberhard Märkert fragt an, ob die Renovierung und Verkleidung der Rückwand notwendig ist und wie hoch die Kosten dafür angesetzt sind. Er sieht für die Förderung den digitalen Schießstandes im Vordergrund.

Herr Harich gibt an, dass die Kosten für die Rückwand bei ca. 1.350 € liegen und kein großer Kostenaufwand ist.

 

Gemeinderat Johannes Ewald vertritt die Meinung, dass der Verein bestimmte Auflagen vom Schützenverband erfüllen muss und daher steht ihnen die Förderung im vollen Umfang zu. Nach Aussage von Gemeinderatsmitglied Andreas Herleth ist der Verein sehr aktiv und bezieht auch die Jugend sehr mit ein.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend bewilligt den Investitionszuschuss unter den o. g. Voraussetzung mit 7,5 % der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8