Sitzung: 15.01.2019 GSB/001/2019
Mit Schreiben vom 11.12.2018 beantragt der Schützenverein Auerhahn
Burgwallbach e. V. einen Investitionszuschuss im Rahmen der gemeindlichen
Vereinsförderung für den Umbau des Schießstandes/-raumes.
Der Schützenverein Burgwallbach plant den Umbau des vorhandenen
Schützenstandes mit 8 Schießbahnen vom aktuell manuellen Betrieb (mit Seilzügen
und Luftgewehr-Schießstreifen/-scheiben) auf einen digitalen Schießstand (mit
optischer Treffervermessung, digitaler Datenverarbeitung und Darstellung).
Im Rahmen der Umbauten käme auch eine Renovierung und Verkleidung der
Rückwand des Schießraumes in Betracht.
Der Umbau (inkl. der baulichen Maßnahmen) soll im wettkampffreien
Zeitraum von April bis August 2019 umgesetzt werden.
Die Kostenschätzung und Angebote ergäben eine geplante Gesamtinvestition
(ohne Eigenleistung, anscheinend brutto) von 25.247,86 €.
Ein Antrag zur Förderung der Investition über einen Landeszuschuss zum
Sportstättenbau wurde lt. vorgenanntem Schreiben beim bayerischen
Sportschützenbund eingereicht (Rückmeldung ausstehend).
Gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 verfährt die Gemeinde Schönau
a. d. Brend bei der Bewilligung von Investitionszuschüssen an die Vereine wie
folgt:
1.
Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme
am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 €
umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.
Anm. d. Verwaltung: Diese Voraussetzung
sollte unproblematisch / erfüllt sein.
2.
Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde
ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten
die entsprechende Abrechnung dazu.
Anm. d. Verwaltung: Die Abrechnung könnte
als Auflage einer Bezuschussung eingefordert werden; allerdings liegt aktuell
nur ein Kosten-, nicht aber ein Finanzierungsplan vor.
3.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 %
der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten
weitere Zuschüsse bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen
Zuschusses in Abzug gebracht.
Anm. d. Verwaltung: Sofern der Verein in
diesem Fall vorsteuerabzugsberechtigt sein sollte, erschienen nur Nettokosten
förderfähig; daneben stünde noch offen, welcher Betrag ggf. von der
Investitionssumme abgezogen werden müsste (möglicher Landeszuschuss).
4.
Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im
Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde
ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o. g. Grundsätzen abweichende
Entscheidung zu treffen.
Anm. d. Verwaltung: Es wird insbesondere
auf den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Restriktionen aus der
Haushaltskonsolidierung bzw. Stabilisierungshilfe hingewiesen.
Gemeinderat Eberhard Märkert fragt an, ob die Renovierung und
Verkleidung der Rückwand notwendig ist und wie hoch die Kosten dafür angesetzt
sind. Er sieht für die Förderung den digitalen Schießstandes im Vordergrund.
Herr Harich gibt an, dass die Kosten für die Rückwand bei ca. 1.350 €
liegen und kein großer Kostenaufwand ist.
Gemeinderat Johannes Ewald vertritt die Meinung, dass der Verein
bestimmte Auflagen vom Schützenverband erfüllen muss und daher steht ihnen die
Förderung im vollen Umfang zu. Nach Aussage von Gemeinderatsmitglied Andreas
Herleth ist der Verein sehr aktiv und bezieht auch die Jugend sehr mit ein.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend bewilligt den Investitionszuschuss unter den o. g. Voraussetzung mit 7,5 % der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |