Sitzung: 15.01.2019 GSB/001/2019
Mit Schreiben vom 22.10.2018 stellte die evangelisch-lutherische
Kirchengemeinde Bad Neustadt an die Gemeinde Schönau a. d. Brend eine Anfrage
bzgl. der Unterstützungsleistung für den Bau des neuen Gemeindehauses.
Die evangelischen Einwohner aus Burgwallbach gehören zur
evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Bad Neustadt (Schönau gehört zu
Bischofsheim).
Das Projekt ist mit Kosten in Höhe von rund 3 Mio. Euro angesetzt; die
Stadt Bad Neustadt hat gemäß vorgenanntem Schreiben eine Unterstützung von 350
T€ (rd. 100 € pro evangelischem Gemeindemitglied) zugesagt.
In Anlehnung an das Vorgehen bei der Kreisstadt beantragt die
evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Bad Neustadt von der Gemeinde Schönau
a. d. Brend nunmehr rd. 3,5 T€ (bei 35 evangelischen Einwohnern in Burgwallbach)
für den Bau des neuen Gemeindehauses.
Hierbei würde es sich um eine freiwillige Leistung handeln, die ggf.
sogar einen zusätzlichen Kreditbedarf bei der Gemeinde auslösen könnte.
Angesichts dessen sowie in Anbetracht der gemeindlichen Haushaltslage
und der Vorgaben aus der Stabilisierungshilfe erscheint diese
Unterstützungsleistung nicht darstellbar.
Daneben werden seitens der Gemeinden tendenziell eher Maßnahmen an Kirchbauten,
nicht aber an begleitenden Gebäuden gefördert.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, die
evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Bad Neustadt hinsichtlich des Baus des
neuen Gemeindehauses finanziell nicht zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |