Sitzung: 20.11.2018 GSB/011/2018
Architekt Albert stellt die Entwurfsplanung des Ersatzneubaus der
Kindertagesstätte Schönau a. d. Brend in der Fassung vom 20.11.2018 vor. Der
Entwurf wurde bereits mit dem zuständigen Amt für Jugend, Familie und Senioren
am Landratsamt Rhön-Grabfeld und dem Sachgebiet für Kommunale Angelegenheiten
an der Regierung von Unterfranken abgestimmt.
Mit der Entwurfsplanung wurde folgende Kostenberechnung vorgelegt:
Kostenberechnung Stand: 20.11.2018 |
|
|
KGR 100 |
Grundstück - Vermessung |
0,00 € |
KGR 200 |
Herrichten und Erschließen |
30.000,00 € |
KGR 300 |
Bauwerk - Baukonstruktionen |
1.550.000,00 € |
KGR 400 |
Bauwerk- Technische Anlagen |
744.000,00 € |
KGR 500 |
Außenanlagen |
408.000,00 € |
KGR 600 |
Ausstattung |
220.000,00 € |
KGR 700 |
Nebenkosten |
640.000,00 € |
|
Summe |
3.592.000,00 € |
Die Fördersituation stellt sich nach jüngster Rücksprache mit Regierung
und Landratsamt voraussichtlich wie folgt dar:
Förderfähige Fläche 553,9 m²
x Kostenrichtwert 4.455 €/m²
= Förderfähige Kosten 2.467.624,50 €
x avisierter Fördersatz 80 % (wg.
Stabilisierungshilfe, Demografie, etc.)
= FAG-Fördermittel 1.974.099,60 €
+ Aufschlag 4. SIP 61.690,61 € (Krippe ¼ der Plätze x ff. Kosten x 10 %)
= Gesamtförderung 2.035.790,21 €
Bei Gesamtkosten der Maßnahme (brutto inkl. Nebenkosten) gemäß
Kostenberechnung in Höhe von 3.592.000 € wären somit von der Gemeinde aus
eigenen Mitteln 1.556.209,79 €
zu tragen.
Ein möglicherweise greifendes Sonderinvestitionsprogramm zum Ausbau der Schulkindbetreuung
ist aktuell noch nicht ausgearbeitet, weswegen hierfür noch keine Fördermittel
seriös angesetzt werden können – wertmäßig wohl auch eher untergeordnet –
allerdings wäre sicherheitshalber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hierfür
zu beantragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend erteilt seine Zustimmung zum
vorgelegten Bauentwurf für den Neubau des Kindergartens Schönau sowie zur
dargestellten Finanzierung und beschließt, die Maßnahme umsetzen zu wollen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Zuwendungsantrag
bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und im Zuge dessen eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine evtl. mögliche Hortförderung zu
beantragen.
Das Architekturbüro Albert und die beteiligten Fachplaner werden
beauftragt, auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung die Genehmigungsplanung
für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung Schönau a. d. Brend zu
erstellen. Die Ingenieurverträge werden bis einschließlich Leistungsphase 4
HOAI fortgeschrieben.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen mit der
Genehmigungsplanung ohne weitere Vorlage unter der Voraussetzung, dass keine
grundsätzlichen Änderungen gegenüber der Entwurfsplanung vorgenommen werden.
Die Genehmigungsplanung wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
12 |