Architekt Albert stellt die Entwurfsplanung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte Schönau a. d. Brend in der Fassung vom 20.11.2018 vor. Der Entwurf wurde bereits mit dem zuständigen Amt für Jugend, Familie und Senioren am Landratsamt Rhön-Grabfeld und dem Sachgebiet für Kommunale Angelegenheiten an der Regierung von Unterfranken abgestimmt.

 

Mit der Entwurfsplanung wurde folgende Kostenberechnung vorgelegt:

 

Kostenberechnung Stand: 20.11.2018

 

KGR 100

Grundstück - Vermessung

0,00 €

KGR 200

Herrichten und Erschließen

30.000,00 €

KGR 300

Bauwerk - Baukonstruktionen

1.550.000,00 €

KGR 400

Bauwerk- Technische Anlagen

744.000,00 €

KGR 500

Außenanlagen

408.000,00 €

KGR 600

Ausstattung

220.000,00 €

KGR 700

Nebenkosten

640.000,00 €

 

Summe

3.592.000,00 €

 

Die Fördersituation stellt sich nach jüngster Rücksprache mit Regierung und Landratsamt voraussichtlich wie folgt dar:

 

            Förderfähige Fläche   553,9 m²

x          Kostenrichtwert           4.455 €/m²

=          Förderfähige Kosten   2.467.624,50 €

x          avisierter Fördersatz   80 %                            (wg. Stabilisierungshilfe, Demografie, etc.)

=          FAG-Fördermittel        1.974.099,60 €

+          Aufschlag 4. SIP         61.690,61 €                 (Krippe ¼ der Plätze x ff. Kosten x 10 %)

=          Gesamtförderung       2.035.790,21 €

 

Bei Gesamtkosten der Maßnahme (brutto inkl. Nebenkosten) gemäß Kostenberechnung in Höhe von 3.592.000 € wären somit von der Gemeinde aus eigenen Mitteln 1.556.209,79 € zu tragen.

 

Ein möglicherweise greifendes Sonderinvestitionsprogramm zum Ausbau der Schulkindbetreuung ist aktuell noch nicht ausgearbeitet, weswegen hierfür noch keine Fördermittel seriös angesetzt werden können – wertmäßig wohl auch eher untergeordnet – allerdings wäre sicherheitshalber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hierfür zu beantragen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend erteilt seine Zustimmung zum vorgelegten Bauentwurf für den Neubau des Kindergartens Schönau sowie zur dargestellten Finanzierung und beschließt, die Maßnahme umsetzen zu wollen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und im Zuge dessen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine evtl. mögliche Hortförderung zu beantragen.

 

Das Architekturbüro Albert und die beteiligten Fachplaner werden beauftragt, auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung die Genehmigungsplanung für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung Schönau a. d. Brend zu erstellen. Die Ingenieurverträge werden bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI fortgeschrieben.

 

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen mit der Genehmigungsplanung ohne weitere Vorlage unter der Voraussetzung, dass keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber der Entwurfsplanung vorgenommen werden. Die Genehmigungsplanung wird an die Baugenehmigungsbehörde weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

12