Der neugebaute Fuß- und Radweg zwischen Kollertshof und dem Burgwallbacher See wurde inzwischen fertiggestellt und dem öffentlichen Verkehr übergeben (vgl. Lageplan).

 

Der Weg ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung als beschränkt öffentlicher Weg mit der Bezeichnung Kollertshof – Burgwallbacher See einzustufen und erhält den Widmungszusatz „für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei“.

 

Da der Weg auch auf bestehenden öffentlichen Feld- und Waldwegen verläuft, sind folgende wegerechtlichen Widmungen nach Art. 6 und Umstufungen nach Art. 7 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) durchzuführen. Zuständig hierfür ist gemäß Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG die Gemeinde Schönau a. d. Brend als Straßenbaubehörde.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt folgende widmungsrechtlichen Verfügungen gemäß Art. 6 und Art. 7 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 und Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


·      Öffentlicher Feld- und Waldweg „Nähe Brendweg III“

 

Umstufung der Teilfläche des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweges „Nähe Brendweg III“, Fl.Nr 1022, Gemarkung Burgwallbach zum beschränkt öffentlichen Weg „Kollertshof-Burgwallbacher See“ (im Lageplan rot).

 

Anfangspunkt:          Feldweg „Mühlweg I“, Fl.Nr. 1399, Gemarkung Burgwallbach, nordöstlich Fl.Nr. 1021

Endpunkt:                 westlich Fl.Nr. 1013/1, Gemarkung Burgwallbach

Baulastträger:           von km 0,000 bis km 0,340, Gemeinde Schönau a. d. Brend

Widmungszusatz:     „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“

 

 

·      Öffentlicher Feld- und Waldweg „Unterm-Dorf-Weg II“

 

Umstufung der Teilfläche des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweges „Unterm-Dorf-Weg II“, Fl.Nr 1000, Gemarkung Burgwallbach zum beschränkt öffentlichen Weg „Kollertshof-Burgwallbacher See“ (im Lageplan braun).

 

Anfangspunkt:          Fl.Nr. 999, Gemarkung Burgwallbach

Endpunkt:                 Fl.Nr. 1009, Gemarkung Burgwallbach

Baulastträger:           von km 0,000 bis km 0,037, Gemeinde Schönau a. d. Brend

Widmungszusatz:     „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“

 

 

·      Öffentlicher Feld- und Waldweg „Unterm-Dorf-Weg IV“

 

Umstufung der Teilfläche des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweges „Unterm-Dorf-Weg IV“, Fl.Nr 1009, Gemarkung Burgwallbach zum beschränkt öffentlichen Weg „Kollertshof-Burgwallbacher See“ (im Lageplan blau).

 

Anfangspunkt:          Fl.Nr. 1000, in Höhe Fl.Nr. 1011, Gemarkung Burgwallbach

Endpunkt:                 Kreisstraße NES 7, Fl.Nr. 869, Gemarkung Burgwallbach

Baulastträger:           von km 0,000 bis km 0,114, Gemeinde Schönau a. d. Brend

Widmungszusatz:     „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“

 

 

·      Fl.Nrn. 999 und 1013/1

 

Widmung der Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 999 und 1013/1, Gemarkung Burgwallbach zum beschränkt öffentlichen Weg „Kollertshof-Burgwallbacher See“ (im Lageplan gelb).

 

Anfangspunkt:          Fl.Nr. 1022, nordöstlich Fl.Nr. 1013, Gemarkung Burgwallbach

Endpunkt:                 Fl.Nr. 1000, westlich Fl.Nr. 1012, Gemarkung Burgwallbach

Baulastträger:           von km 0,000 bis km 0,075, Gemeinde Schönau a. d. Brend

Widmungszusatz:     „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12