Der Eigentümer des Grundstückes Rhönstraße 37 in Schönau a. d. Brend hat Antrag auf eine Förderung der Gemeinde für den Neuanstrich seines Fachwerkhauses gestellt.

 

Das betroffene Haus liegt im Innenbereich von Schönau a. d. Brend, der denkmalpflegerischen Ensembleschutz genießt und damit hinsichtlich Erhaltung und Gestaltung besondere Ansprüche mit sich bringt. Außerdem hat sich die Gemeinde in besonderer Weise der Innenentwicklung verschrieben.

 

Gegenwärtig erstellt die Gemeinde ein Innenentwicklungskonzept, nach dessen Fertigstellung die künftigen Strategien für die Vitalerhaltung der Ortskerne beschrieben sein werden. Darin werden sicherlich auch Erhaltungs- und Gestaltungsempfehlungen enthalten sein. Möglicherweise kommt der Gemeinderat auch zum Ergebnis, ein kleines kommunales Förderprogramm für die Sanierung und Erhaltung in den Ortskernen aufzustellen.

 

Gegenwärtig gibt es noch keine konkreten Leitlinien für eine Förderung von Einzelobjekten. Innerhalb der Kreuzbergallianz gibt es solche im Bereich der Stadt Bischofsheim.

 

Der vorliegende Antrag erfordert somit eine Einzelentscheidung. Es wird empfohlen, diese so zu treffen, dass im Falle der Gewährung einer Förderung mögliche Bezugsfälle in die Betrachtung einbezogen werden.

 

Grundsätzlich sollten auch aus Sicht der Verwaltung bauliche Aktivitäten in den Ortskernen maßvoll unterstützt werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die gegebenenfalls bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend als Stabilisierungsgemeinde mit wenig finanziellem Spielraum nur gering ausfallen kann.

 

Ein Nachweis der Ausgaben durch den Antragsteller ist unabdingbar. Der Fördersatz könnte beispielsweise maximal 5 % der gestaltungsrelevanten Ausgaben, höchstens jedoch 250 € betragen.

 

Der Gemeinderat könnte sich gegenwärtig allerdings auch auf Förderungen erst nach Verbindlichkeit des Innenentwicklungskonzeptes und eines Förderprogramms festlegen.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Förderung für den Neuanstrich des Fachwerkhauses auf dem Grundstück Rhönstraße 37 in Schönau a. d. Brend wird stattgegeben. Der Fördersatz beträgt 5 % der gestaltungsrelevanten Ausgaben, höchstens jedoch 250 €.

 

Vor Auszahlung der Förderung ist ein Nachweis der Ausgaben durch den Antragsteller unabdingbar.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

8