Sitzung: 21.08.2018 GSB/008/2018
Der Eigentümer des Grundstückes Rhönstraße 37 in Schönau a. d. Brend hat
Antrag auf eine Förderung der Gemeinde für den Neuanstrich seines
Fachwerkhauses gestellt.
Das betroffene Haus liegt im Innenbereich von Schönau a. d. Brend, der denkmalpflegerischen
Ensembleschutz genießt und damit hinsichtlich Erhaltung und Gestaltung
besondere Ansprüche mit sich bringt. Außerdem hat sich die Gemeinde in
besonderer Weise der Innenentwicklung verschrieben.
Gegenwärtig erstellt die Gemeinde ein Innenentwicklungskonzept, nach
dessen Fertigstellung die künftigen Strategien für die Vitalerhaltung der
Ortskerne beschrieben sein werden. Darin werden sicherlich auch Erhaltungs- und
Gestaltungsempfehlungen enthalten sein. Möglicherweise kommt der Gemeinderat
auch zum Ergebnis, ein kleines kommunales Förderprogramm für die Sanierung und
Erhaltung in den Ortskernen aufzustellen.
Gegenwärtig gibt es noch keine konkreten Leitlinien für eine Förderung
von Einzelobjekten. Innerhalb der Kreuzbergallianz gibt es solche im Bereich
der Stadt Bischofsheim.
Der vorliegende Antrag erfordert somit eine Einzelentscheidung. Es wird
empfohlen, diese so zu treffen, dass im Falle der Gewährung einer Förderung
mögliche Bezugsfälle in die Betrachtung einbezogen werden.
Grundsätzlich sollten auch aus Sicht der Verwaltung bauliche Aktivitäten
in den Ortskernen maßvoll unterstützt werden. Es handelt sich um eine
freiwillige Leistung, die gegebenenfalls bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend
als Stabilisierungsgemeinde mit wenig finanziellem Spielraum nur gering
ausfallen kann.
Ein Nachweis der Ausgaben durch den Antragsteller ist unabdingbar. Der
Fördersatz könnte beispielsweise maximal 5 % der gestaltungsrelevanten
Ausgaben, höchstens jedoch 250 € betragen.
Der Gemeinderat könnte sich gegenwärtig allerdings auch auf Förderungen
erst nach Verbindlichkeit des Innenentwicklungskonzeptes und eines
Förderprogramms festlegen.
Beschluss:
Dem Antrag auf Förderung für den Neuanstrich des Fachwerkhauses auf dem Grundstück Rhönstraße 37 in Schönau a. d. Brend wird stattgegeben. Der Fördersatz beträgt 5 % der gestaltungsrelevanten Ausgaben, höchstens jedoch 250 €.
Vor Auszahlung der Förderung ist ein Nachweis der Ausgaben durch den Antragsteller unabdingbar.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
8 |