Sitzung: 21.08.2018 GSB/008/2018
Der Geräteschuppen
ist in einer Holzkonstruktion mit 5 m Länge, 5 m Breite und 2,60 m Höhe (ca. 52
cbm) geplant. Das Dach soll als Satteldach, Dachneigung ca. 30°, mit Trapezblecheindeckung,
anthrazitfarben, errichtet werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 5053/33 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Waldbeerberg“. Nach dem Bebauungsplan sind die Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung dem Wohngebäude anzupassen.
Bei dem
Geräteschuppen handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57
Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung. Für die abweichende Dacheindeckung und den
Standort außerhalb der Baugrenze ist der Antrag auf isolierte Befreiung
notwendig.
Die angrenzenden
Nachbarn von Fl. Nr. 5053/10 und 5053/11 haben durch Unterschriftsleistung dem
Vorhaben zugestimmt. Der Nachbar von Fl. Nr. 5053/34 hat dem Bauherrn
persönlich mitgeteilt, dass er keine Einwände hat, aber keine Unterschrift
erteilen möchte.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr.
5053/33, Bergstr. 33 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Für die Dacheindeckung und den Standort außerhalb der Baugrenzen wird
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
0 |