Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/33, Bergstr. 33 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Geräteschuppen ist in einer Holzkonstruktion mit 5 m Länge, 5 m Breite und 2,60 m Höhe (ca. 52 cbm) geplant. Das Dach soll als Satteldach, Dachneigung ca. 30°, mit Trapezblecheindeckung, anthrazitfarben, errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 5053/33 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Nach dem Bebauungsplan sind die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung dem Wohngebäude anzupassen.

 

Bei dem Geräteschuppen handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung. Für die abweichende Dacheindeckung und den Standort außerhalb der Baugrenze ist der Antrag auf isolierte Befreiung notwendig.

 

Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 5053/10 und 5053/11 haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt. Der Nachbar von Fl. Nr. 5053/34 hat dem Bauherrn persönlich mitgeteilt, dass er keine Einwände hat, aber keine Unterschrift erteilen möchte.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartengerätehauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/33, Bergstr. 33 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 

Für die Dacheindeckung und den Standort außerhalb der Baugrenzen wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

0