Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Abbruch einer Scheune und zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 56 in der Rhönstraße 33 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 56 liegt im Innerortsbereich von Schönau, außerdem im Ensemblebereich „Rhönstraße“. Es ist somit als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das bestehende Wohnhaus ist in der Denkmalliste Bayern als Einzeldenkmal eingetragen. Die zum Anwesen gehörende Scheune gehört zum ensemblegeschützten Scheunengürtel, steht aber selbst nicht unter Denkmalschutz.

 

Für die Sanierung des Wohnhauses mit Nebengebäude wurden vorbereitende Untersuchungen durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Schloß Seehof, Memmelsdorf, durchgeführt.

 

Aufgrund dieser Untersuchungen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 19.12.2017 Nr. 4.1-6024-20171127 die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Sanierung des Wohnhauses mit Nebengebäuden erteilt. Diese beinhaltet auch den Abbruch der Scheune und den Neubau eines kleineren Garagengebäudes als Ersatzbau.

 

Das geplante Vorhaben fügt sich in die umgebende Bebauung ein.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Dem Gemeinderat ist die grundsätzliche Problematik von Doppelhöfen, wie sie vereinzelt im Ortskern von Schönau noch zu finden sind, bekannt. Speziell in diesem Fall mit der beabsichtigten Gestaltung, nämlich dem Neubau einer Garage des einen Eigentümers hinter dem Wohnhaus des anderen Eigentümers, ist es vorprogrammiert, dass das „Zusammenleben“ Auseinandersetzungen mit sich bringen wird. Allein schon aufgrund der eingeengten Lage, die eine Bebauung schwierig macht sowie der notwendigen Zufahrt über den Hof des vorderen Eigentümers, sollte versucht werden, andere Lösungen zu finden. Aber noch schwieriger würde sich eben das „Beleben“ dieses Doppelhofes in Zukunft gestalten. Im Hinblick auf die Vermeidung künftiger vorprogrammierter Uneinigkeiten zwischen den Eigentümern sollte alles daran gesetzt werden, diesen Doppelhof aufzulösen. Die Gemeinde ist jederzeit bereit, hier als Vermittler aufzutreten. Es müssen weitere Gespräche stattfinden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch einer Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 56 in der Rhönstraße 33 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen und, sofern keine Einigung zur Auflösung des Doppelhofes erzielt werden kann, unter großen Bedenken sein Einvernehmen zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 56 in der Rhönstraße in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8