Dem Gemeinderat wird eine Planskizze zum Bauantrag zur Anbringung und Aufstellung von Werbeanlagen an der Kfz-Werkstatt und auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/2, Klosterpfad 5 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

An den Gebäudeansichten sollen die Logos entsprechend den vorgelegten Planskizzen mit Bemaßung angebracht werden. Außerdem ist die Aufstellung eines Bauzaunes mit Werbebanner auf der Südostseite des Grundstückes zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 2954/1 geplant. Ein beleuchteter Pylon (Größe: 4 m hoch, 1,50 m breit mit Bodenbeleuchtung) soll rechts an Grundstückseinfahrt aufgestellt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2954/2, Klosterpfad 5, liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Das Gebiet ist als GEb-Gebiet ausgewiesen.

 

Der Bebauungsplan selbst enthält keine Festsetzungen über die Ausführung und Anbringung von Werbeanlagen. Deshalb ist die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

 

Würde der Bebauungsplan Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Werbeanlage enthalten und diesen den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen, wäre dies nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 6 der Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.

 

Die vollständigen Bauantragsunterlagen (Antrag auf Baugenehmigung, Baubeschreibung usw. ) werden noch vorgelegt und dann an das Landratsamt zur Genehmigung weitergeleitet.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Anbringung und Aufstellung von Werbeanlagen an der Kfz-Werkstatt und auf dem Grundstück Fl. Nr. 2954/2, Klosterpfad 5 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7