Sitzung: 17.07.2018 GSB/007/2018
Dem Gemeinderat wird eine Planskizze zum Bauantrag zur Anbringung und
Aufstellung von Werbeanlagen an der Kfz-Werkstatt und auf dem Grundstück Fl.
Nr. 2954/2, Klosterpfad 5 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.
An den Gebäudeansichten sollen die Logos entsprechend den vorgelegten
Planskizzen mit Bemaßung angebracht werden. Außerdem ist die Aufstellung eines
Bauzaunes mit Werbebanner auf der Südostseite des Grundstückes zum
Nachbargrundstück Fl. Nr. 2954/1 geplant. Ein beleuchteter Pylon (Größe: 4 m
hoch, 1,50 m breit mit Bodenbeleuchtung) soll rechts an Grundstückseinfahrt aufgestellt
werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 2954/2, Klosterpfad 5, liegt im Geltungsbereich
des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Das Gebiet ist als GEb-Gebiet
ausgewiesen.
Der Bebauungsplan selbst enthält keine Festsetzungen über die Ausführung
und Anbringung von Werbeanlagen. Deshalb ist die Durchführung eines
Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.
Würde der Bebauungsplan Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und
die Größe der Werbeanlage enthalten und diesen den Festsetzungen des
Bebauungsplanes entsprechen, wäre dies nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 6 der Bayer.
Bauordnung verfahrensfrei.
Die vollständigen Bauantragsunterlagen (Antrag auf Baugenehmigung,
Baubeschreibung usw. ) werden noch vorgelegt und dann an das Landratsamt zur
Genehmigung weitergeleitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Anbringung
und Aufstellung von Werbeanlagen an der Kfz-Werkstatt und auf dem Grundstück
Fl. Nr. 2954/2, Klosterpfad 5 in Schönau a.d. Brend entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |