Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Geräteraum und Therapiepraxis auf dem Grundstück Fl. Nr. 2544 in der Sonnenstraße 7 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2544 wird geteilt und wird vom Bauherrn erworben. Der hintere Grundstücksteil bleibt im Eigentum des bisherigen Besitzers.

 

Das geplante Wohnhaus soll im hinteren Grundstücksbereich zweigeschossig, mit einem flachgeneigtem Walmdach in einer Holzkonstruktion und Ziegeleindeckung errichtet werden.

 

Die Doppelgarage mit Geräteraum und das Gebäude für die Therapiepraxis sind eingeschossig, ebenfalls mit einem Walmdach und Ziegeleindeckung geplant und von der Sonnenstraße aus im vorderen Grundstücksbereich angeordnet.

 

Die Stellplätze für das Wohnhaus sind in der Doppelgarage nachgewiesen. Für die Praxis sind zwei weitere Stellplätze vor dem Praxisgebäude vorgesehen. Dies ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2544  liegt im Innerortsbereich von Schönau a.d. Brend. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt und die Anschlüsse an Kanal und Wasser (Mischsystem) erfolgen von der Sonnenstraße aus.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Geräteraum und Therapiepraxis auf dem Grundstück Fl. Nr. 2544 in der Sonnenstraße 7 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11