Herr Rösch stellte in der Sitzung vom 12.04.2018 das Projekt dar.

 

Er erklärte, dass Wasserleitungen eine wesentliche technische Bedeutung für die Sicherheit und Qualität der Wasserversorgung haben. Sie stellen Vermögensgegenstände dar, die wirtschaftlich zu verwalten und nachzuweisen sind. Unter diesen Hintergründen sind die Gemeinden verpflichtet, vollständige Leitungsbestandsaufzeichnungen zu führen.

 

Nicht an dieser Maßnahmen beteiligt sind die Stadt Bad Neustadt (hat bereits eine vollständige digitale Leitungserfassung in den vergangenen Jahren abgeschlossen), die Gemeinde Wülfershausen (weitgehend vollständige digitale Leitungspläne vorhanden) und die Stadt Münnerstadt (strebt eine eigene Lösung an).

 

Die Gemeinden der VG Heustreu und der VG Bad Neustadt wollen die vollständige Digitalisierung und Fortführung der digitalen Pläne in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bad Neustadt gemeinsam vornehmen.

 

 

In den Bereichen der VG Heustreu und der VG Bad Neustadt gibt es je nach Zeitpunkt der Errichtung der Leitungen und des damaligen technischen Standards Leitungspläne auf verschiedenen Medien:

·      handgezeichnet auf Papier (ohne Einmessung, zum Teil mit Einmessung bezogen auf Hauskanten) – derartige Pläne liegen in den meisten Fällen vor

·      digital auf DVD

·      digital in PDF-Dateien an lokal gespeicherten Servern

 

Das Verfahren soll wie folgt ablaufen:

·         Digitale Erfassung der Wasserleitungsbestände durch externe Vergabe nach Ausschreibung (Ausschreibungsvolumen ca. 190.000 Euro Bereich VG NES,  80.000 Euro VG Heustreu; Gesamt ca. 270.000 Euro)

·         Übergabe der erfassten Daten an die Stadtwerke Bad Neustadt

·         Dort: Aufarbeitung der Datensätze im GIS-Format der AKDB; Einspielen der Daten auf die Server der VG‘s mittels eines externen Arbeitsplatzes

·         Weiterbearbeitung, Ergänzung, Optimierung der Daten durch die Stadtwerke NES nach Veränderungen, Neubaumaßnahmen, usw.

 

Die Dauer der Ersterfassung schätzen wir auf einen Zeitraum von 2 Jahren, anschließend wird eine dauerhafte Zusammenarbeit mit den Stadtwerken angestrebt.

 

Zur Ausschreibung der Leistungen an ein externes Büro wird ein Leistungsverzeichnis erstellt. Dieses enthält:

       Vorbereitung der vermessungstechnischen Arbeiten und Übernahme, Aufbereitung und Prüfung vorhandener Dokumentationen analoger oder digitaler Art

       Einweisungsgespräche mit den Wassermeistern, div. Ortsbesichtigungen und Sichtung vorhandener Unterlagen

       Erstellung einer widerspruchsfreien, lückenlosen Ausgangsdokumentation

       Vermessung (Lage +/- 3 cm und Höhe +/- 5 cm)

       Sachdatenaufnahme (Beschriftung, Material und Nennwerte usw.) der

      Hauptwasserleitung mit Streckenschiebern,

      Hydranten (Oberflur- und Unterflurhydranten),

      Hausanschlussschiebern und

      Übergabeschächte

       Optional mit Zubringerleitungen

       Erstellen eines vorläufigen digitalen Bestandsplanes mit Konstruktion des Wasserleitungsnetzes einschl. Beschriftung, Material und Nennwerte zur Korrektur des Auftraggeber

       Übergabe der Unterlagen in DWG/DXF-Datenformat; Aufarbeitung der Datensätze im GIS-Format der AKDB

 

Die Kosten der Ersterfassung tragen die Gemeinden selbst. Diese können als Betriebskosten direkt dem gebührenfähigen Aufwand zu geordnet werden. Die Stadtwerke verrechnen ihre Leistungen nach Aufwand. Mit dieser Lösung haben wir sowohl in der Bauhofgemeinschaft Brend - Saale, wie auch bei der Zusammenarbeit der Gemeinde Rödelmaier mit den Stadtwerken gute Erfahrungen gemacht.

 

Die digitale Leitungsbestandsführung bedarf technischen und vor allem personellen Knowhows. Die Fallzahlen der beiden VG-Verwaltungen sind zu gering, um regelmäßig diese Daten zu verwalten und durch Wiederholung der Arbeit wirtschaftliche und technische Effizienz erzielen zu können. Dies ist aber durch die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken möglich. Durch die gemeinsamen Fallzahlen kann ausschließliche Facharbeit garantiert werden, zudem kann man bei den Stadtwerke auf große Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen.

 

Die Zusammenarbeit soll auf Basis einer Zweckvereinbarung erfolgen.

 

Diese kommunale Zusammenarbeit, d. h. die Beschaffung der notwendigen Technik und die Ersterfassung, ist grundsätzlich im Rahmen der Förderung interkommunalen Zusammenarbeit förderfähig. Eine endgültige Klärung der Fördersituation kann nach Entscheidung der Teilnehmer für dieses Projekt erfolgen. Bei der derzeit schwierigen Mittelsituation kann mit maximal 90.000 Euro für förderfähige Kosten gerechnet werden.

 

Zunächst einmal soll aber die Genehmigung des Maßnahmenbeginns erzielt werden.

 

Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über den Beschluss in der gemeinsamen NES-Allianz-Sitzung am Donnerstag den 12.04.2018.