Sitzung: 17.04.2018 GSB/004/2018
Herr Rösch stellte in der Sitzung vom 12.04.2018 das Projekt dar.
Er erklärte, dass Wasserleitungen eine wesentliche technische Bedeutung
für die Sicherheit und Qualität der Wasserversorgung haben. Sie stellen Vermögensgegenstände
dar, die wirtschaftlich zu verwalten und nachzuweisen sind. Unter diesen
Hintergründen sind die Gemeinden verpflichtet, vollständige
Leitungsbestandsaufzeichnungen zu führen.
Nicht an dieser
Maßnahmen beteiligt sind die Stadt Bad Neustadt (hat bereits eine vollständige
digitale Leitungserfassung in den vergangenen Jahren abgeschlossen), die
Gemeinde Wülfershausen (weitgehend vollständige digitale Leitungspläne
vorhanden) und die Stadt Münnerstadt (strebt eine eigene Lösung an).
Die Gemeinden der VG
Heustreu und der VG Bad Neustadt wollen die vollständige Digitalisierung und
Fortführung der digitalen Pläne in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bad
Neustadt gemeinsam vornehmen.
In den Bereichen der
VG Heustreu und der VG Bad Neustadt gibt es je nach Zeitpunkt der Errichtung
der Leitungen und des damaligen technischen Standards Leitungspläne auf
verschiedenen Medien:
· handgezeichnet auf Papier (ohne Einmessung,
zum Teil mit Einmessung bezogen auf Hauskanten) – derartige Pläne liegen in den
meisten Fällen vor
· digital auf DVD
· digital in PDF-Dateien an lokal gespeicherten
Servern
Das Verfahren soll wie folgt ablaufen:
·
Digitale
Erfassung der Wasserleitungsbestände durch externe Vergabe nach Ausschreibung
(Ausschreibungsvolumen ca. 190.000 Euro Bereich VG NES, 80.000 Euro VG Heustreu; Gesamt ca. 270.000
Euro)
·
Übergabe
der erfassten Daten an die Stadtwerke Bad Neustadt
·
Dort:
Aufarbeitung der Datensätze im GIS-Format der AKDB; Einspielen der Daten auf
die Server der VG‘s mittels eines externen Arbeitsplatzes
·
Weiterbearbeitung,
Ergänzung, Optimierung der Daten durch die Stadtwerke NES nach Veränderungen,
Neubaumaßnahmen, usw.
Die Dauer der
Ersterfassung schätzen wir auf einen Zeitraum von 2 Jahren, anschließend wird
eine dauerhafte Zusammenarbeit mit den Stadtwerken angestrebt.
Zur Ausschreibung
der Leistungen an ein externes Büro wird ein Leistungsverzeichnis erstellt.
Dieses enthält:
•
Vorbereitung der vermessungstechnischen Arbeiten und
Übernahme, Aufbereitung und Prüfung vorhandener Dokumentationen analoger oder
digitaler Art
•
Einweisungsgespräche mit den Wassermeistern, div.
Ortsbesichtigungen und Sichtung vorhandener Unterlagen
•
Erstellung einer widerspruchsfreien, lückenlosen Ausgangsdokumentation
•
Vermessung (Lage +/- 3 cm und Höhe +/- 5 cm)
•
Sachdatenaufnahme (Beschriftung, Material und Nennwerte usw.)
der
–
Hauptwasserleitung
mit Streckenschiebern,
–
Hydranten
(Oberflur- und Unterflurhydranten),
–
Hausanschlussschiebern
und
–
Übergabeschächte
•
Optional
mit Zubringerleitungen
•
Erstellen
eines vorläufigen digitalen Bestandsplanes mit Konstruktion des Wasserleitungsnetzes einschl. Beschriftung,
Material und Nennwerte zur Korrektur des Auftraggeber
•
Übergabe
der Unterlagen in
DWG/DXF-Datenformat; Aufarbeitung der Datensätze im GIS-Format der AKDB
Die Kosten der
Ersterfassung tragen die Gemeinden selbst. Diese können als Betriebskosten
direkt dem gebührenfähigen Aufwand zu geordnet werden. Die Stadtwerke
verrechnen ihre Leistungen nach Aufwand. Mit dieser Lösung haben wir sowohl in
der Bauhofgemeinschaft Brend - Saale, wie auch bei der Zusammenarbeit der
Gemeinde Rödelmaier mit den Stadtwerken gute Erfahrungen gemacht.
Die digitale
Leitungsbestandsführung bedarf technischen und vor allem personellen Knowhows.
Die Fallzahlen der beiden VG-Verwaltungen sind zu gering, um regelmäßig diese
Daten zu verwalten und durch Wiederholung der Arbeit wirtschaftliche und
technische Effizienz erzielen zu können. Dies ist aber durch die Zusammenarbeit
mit den Stadtwerken möglich. Durch die gemeinsamen Fallzahlen kann
ausschließliche Facharbeit garantiert werden, zudem kann man bei den Stadtwerke
auf große Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen.
Die Zusammenarbeit
soll auf Basis einer Zweckvereinbarung erfolgen.
Diese kommunale
Zusammenarbeit, d. h. die Beschaffung der notwendigen Technik und die Ersterfassung,
ist grundsätzlich im Rahmen der Förderung interkommunalen Zusammenarbeit
förderfähig. Eine endgültige Klärung der Fördersituation kann nach Entscheidung
der Teilnehmer für dieses Projekt erfolgen. Bei der derzeit schwierigen
Mittelsituation kann mit maximal 90.000 Euro für förderfähige Kosten gerechnet
werden.
Zunächst einmal soll
aber die Genehmigung des Maßnahmenbeginns erzielt werden.
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über den Beschluss in der gemeinsamen NES-Allianz-Sitzung am Donnerstag
den 12.04.2018.