Sitzung: 17.04.2018 GSB/004/2018
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat dem Amtsgericht Bad Neustadt
mindestens 1 Person vorzuschlagen.
Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den
Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht
wesentlich überschritten werden.
Folgende Bewerbungen wurden eingereicht:
Name, Vorname |
Straße, Hausnr. |
ORT |
Beruf |
Bemerkungen |
Johannes Ewald |
Fliederweg 2 |
Schönau a. d. Brend |
Postbeamter PbetrAss. Zusteller/Teamleiter |
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Märkert Armin |
Ahornweg 6 |
Schönau a. d. Brend |
Ind.-Kfm. |
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Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme
in die Schöffenvorschlagsliste.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste, ist die Zustimmung von zwei
Drittel der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Ein
Losverfahren ist nicht zulässig.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
Herrn Ewald Johannes und Herrn Armin Märkert
in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Schönau a. d. Brend
aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |