Der Präsident des Landgerichtes Schweinfurt hat die Gemeinden aufgefordert, zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Amtsperiode 2019 bis 2023 bis spätestens 15.05.2018 Beschluss zu fassen, welche Personen sie für die Schöffenvorschlagsliste melden.

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat dem Amtsgericht Bad Neustadt mindestens 1 Person vorzuschlagen.

 

Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden.

 

Folgende Bewerbungen wurden eingereicht:

 

 

Name, Vorname

Straße, Hausnr.

ORT

Beruf

Bemerkungen

Johannes Ewald

Fliederweg 2

Schönau a. d. Brend

Postbeamter PbetrAss. Zusteller/Teamleiter

 

Märkert Armin

Ahornweg 6

Schönau a. d. Brend

Ind.-Kfm.

 

 

Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste, ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Ein Losverfahren ist nicht zulässig.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt,

 

Herrn Ewald Johannes und Herrn Armin Märkert

 

in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Schönau a. d. Brend aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10