Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr 2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende Verschuldung).

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat 2014 eine 1. Rate in Höhe von 450.000 €, 2015 eine 2. Rate in Höhe von 250.000 €, 2016 eine 3. Rate in Höhe von 300.000 € und 2017 eine 4. Rate in Höhe von 250.000 € erhalten. Stabilisierungshilfen können mehrere – grundsätzlich maximal fünf – Jahre bewilligt werden.

 

Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 13.03.2018 das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.

 

Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2018 (Zusammensetzung: Vertreter des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).

Ein Antrag ist bis spätestens 04.05.2018 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.

Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für dringende investive Bedarfe im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung zu,
soweit ein kommunaler Eigenanteil zur Finanzierung verbleibt; dies gilt auch für Investitionen, die sich dem Pflichtaufgabenbereich stark annähern.

 

Neu im Jahr 2018 ist, dass von Seiten der Städte/Gemeinden auch die Ablösung von entgeltbehafteten Darlehen als Verwendungszweck vorgeschlagen werden kann; durch die Stabilisierungshilfe kann jedoch nur die Restschuld selbst finanziert werden, die Vorfälligkeitsentschädigungen sind immer von den Städten/Gemeinden zu tragen.

Folgende Positionen werden daher zur Beantragung (bedeutet aber nicht gleichzeitig eine Realisation dieses Wertes!) vorgeschlagen:

 

Ø  Barrierefreie Erneuerung Gehwegpflaster Rhön-/Brendstraße                       50.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2018 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Ausbau Waldstraße Schönau                                                                         180.000,00 €
(Eigenmittelanteil an der Gesamtmaßnahme, Ausgabe 2018)

Ø  Erneuerung / Energetische Optimierung Straßenbeleuchtung                        50.000,00 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Investitionsumlage Neubau BauGe Brend-Saale                                           109.000,00 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Wegebau von Kollertshof zum Burgwallbacher See – Lückenschluss            59.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2018 gemäß Investitionsprogramm)

 

Ø  Ablösung Kredit DG Hyp – Zinsbindung 15.6.20 – Restschuld 31.12.18         78.425,03 €
(daneben Vorfälligkeitsentschädigung geschätzt rd. 7.200 €)

 

Ø  Ablösung Kredit LfA – Zinsbindung 15.2.23 – Restschuld 31.12.18              331.020,00 €
(daneben Vorfälligkeitsentschädigung geschätzt rd. 24.200 €)

 

Summe                                                                                                                       857.445,03 €


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt aufgrund struktureller und finanzieller Probleme einen Antrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2018 mit einer Antragssumme von 857.445,03 € zu stellen.

 

Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw. diesem sich annähernd (Eigenmittel) in Höhe von 448.000,00 € sowie Kreditablösungen von 409.445,03 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9