Sitzung: 17.04.2018 GSB/004/2018
Der Freistaat Bayern gewährt nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
an Gemeinden, neben den Bedarfszuweisungen im klassischen Sinn, seit dem Jahr
2013 zusätzlich Stabilisierungshilfen. Ziel der staatlichen
Stabilisierungshilfe ist eine Konsolidierung der Kommunalfinanzen, vorrangig in
Form der Verringerung der Zins- und Tilgungsleistungen (für die bestehende
Verschuldung).
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat 2014 eine 1. Rate in Höhe von 450.000
€, 2015 eine 2. Rate in Höhe von 250.000 €, 2016 eine 3. Rate in Höhe von
300.000 € und 2017 eine 4. Rate in Höhe von 250.000 € erhalten.
Stabilisierungshilfen können mehrere – grundsätzlich maximal fünf – Jahre
bewilligt werden.
Über die Bewilligung einer ggf. weiteren Stabilisierungshilfe und deren
Höhe wird insbesondere in Abhängigkeit von der Umsetzung der im vorgelegten
Haushaltskonsolidierungskonzept enthaltenen Sanierungsmaßnahmen bzw.
weitergehenden Konsolidierungsbemühungen entschieden. Der Gemeinderat Schönau
a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 13.03.2018 das
Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben.
Über die Bewilligung einer weiteren Stabilisierungshilfe entscheidet der
Verteilerausschuss voraussichtlich im Oktober 2018 (Zusammensetzung: Vertreter
des Finanzministeriums und der kommunalen Spitzenverbände).
Ein Antrag ist bis spätestens 04.05.2018 dem Landratsamt Rhön-Grabfeld
vorzulegen. Das Landratsamt prüft und bewertet den Antrag und leitet diesen
anschließend an die Regierung von Unterfranken weiter.
Neben dem Schwerpunkt der Verwendung, der Schuldenreduzierung, lässt die
Stabilisierungshilfe auch einen finanziellen Rahmen für dringende investive Bedarfe
im Bereich der gemeindlichen Grundausstattung zu, soweit ein kommunaler Eigenanteil zur
Finanzierung verbleibt; dies gilt auch für Investitionen, die sich dem Pflichtaufgabenbereich
stark annähern.
Neu im Jahr 2018 ist, dass von
Seiten der Städte/Gemeinden auch die
Ablösung von entgeltbehafteten Darlehen als Verwendungszweck vorgeschlagen
werden kann; durch die Stabilisierungshilfe kann jedoch nur die Restschuld
selbst finanziert werden, die Vorfälligkeitsentschädigungen sind immer von den
Städten/Gemeinden zu tragen.
Folgende Positionen werden daher zur Beantragung (bedeutet aber nicht
gleichzeitig eine Realisation dieses Wertes!) vorgeschlagen:
Ø Barrierefreie
Erneuerung Gehwegpflaster Rhön-/Brendstraße 50.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2018 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Ausbau Waldstraße
Schönau 180.000,00
€
(Eigenmittelanteil an der Gesamtmaßnahme, Ausgabe 2018)
Ø Erneuerung /
Energetische Optimierung Straßenbeleuchtung 50.000,00 €
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Investitionsumlage
Neubau BauGe Brend-Saale 109.000,00
€
(Ausgaben 2018 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Wegebau von
Kollertshof zum Burgwallbacher See – Lückenschluss 59.000,00 €
(gemeindlicher Eigenmitteleinsatz 2018 gemäß Investitionsprogramm)
Ø Ablösung Kredit DG
Hyp – Zinsbindung 15.6.20 – Restschuld 31.12.18 78.425,03 €
(daneben Vorfälligkeitsentschädigung geschätzt rd. 7.200 €)
Ø Ablösung Kredit
LfA – Zinsbindung 15.2.23 – Restschuld 31.12.18 331.020,00
€
(daneben Vorfälligkeitsentschädigung geschätzt rd. 24.200 €)
Summe 857.445,03
€
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt aufgrund struktureller
und finanzieller Probleme einen Antrag
auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2018 mit einer Antragssumme von 857.445,03 € zu stellen.
Begründet wird die Höhe mit Investitionen im Pflichtaufgabenbereich bzw.
diesem sich annähernd (Eigenmittel) in Höhe von 448.000,00 € sowie
Kreditablösungen von 409.445,03 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |