Sitzung: 05.04.2018 GSB/003/2018
Die Arbeiten für die Breitbandverkabelung in der Rhön- und Brendstraße sollten
in Kürze beginnen. Mit der Fa. Telekom, die die Verlegung mit Hilfe einer
Baufirma vornimmt, wurden Verhandlungen geführt, um den möglichen Austausch des
Gehwegpflasters in diesem Zusammenhang abzustimmen.
Nach dem Termin mit dem Behindertenbeauftragten des Landkreises, Herrn
Alois Gensler, und aus Kostengründen soll nun das Pflaster auf dem Gehweg der
Nordseite der Rhönstraße barrierefrei getauscht werden.
Herr Lohmann vom Ingenieurbüro Perleth stellte verschiedene Muster für
eine neue Bepflasterung vor, die von der Bevölkerung gewünscht wird, die
barrierefrei, für Sehbehinderte besser erkennbar und Personen mit sonstigen
Einschränkungen besser begehbar sein soll. Das jetzige Pflaster ist an den
Kanten gebrochen, die Fugen sind dadurch größer bzw. tiefer. Gerade mit
Rollatoren sind die Unebenheiten deutlich zu spüren.
Angedacht war, dass die Fa. Telekom das vorhandene Pflaster auf einer
Breite von ca. 80 cm herausnimmt, dann ab der Randsteinkante auf einer Breite
und Tiefe von jeweils 60 cm auskoffert, ihr Kabel verlegt und anschließend die
neuen Pflastersteine, die die gleiche Größe haben, damit die Verzahnungen
passen, wieder verlegt.
Die neuen Muster-Pflastersteine sind zwar an den Kanten nicht mehr
gebrochen, die Fugen müssen aber dennoch ca. 5 mm breit sein, damit es nicht zu
Verwerfungen kommt. Der Gemeinderat stellte fest, dass dadurch die Unebenheiten
nicht mehr so gravierend sind, ein signifikanter Unterschied war jedoch nicht
erkennbar. Die große Frage war, ob dies sinnvoll ist. Auch der Umstand, dass
der Randbereich entlang der Häuser und Höfe bleibt und das neue Pflaster dort
angesetzt wird, machte Kopfzerbrechen. Dass das neue Pflaster nach Empfehlung
des Herrn Gensler auch farblich abgestuft werden soll, warf einige Fragen im
Hinblick auf die Gestaltung auf, zumal die Gehwegbreite im Dorf recht
unterschiedlich ist, zum Teil blieben dann nur 20 cm im Randbereich der Häuser
mit dem farblich anderen Altbestand.
Auch der Kreuzungsbereich soll aus Gründen der besseren Erkennbarkeit
farblich abgestuft werden. Des Weiteren ist geplant, vor dem Bauratshaus eine
Fahrbahnverengung vorzunehmen. Die dortigen Eingangsstufen ragen in den Gehweg
hinein, weshalb dieser dort zu eng ist, gerade für Rollatoren, Rollstühle oder
auch Kinderwägen, die dort in Zukunft sicherlich öfter verkehren, wenn der
geplante Kindergartenneubau realisiert wird. Der Gehweg würde dann in diesem
Bereich verbreitert werden. Eventuell ist eine weitere Fahrbahnverengung in
südöstlicher Richtung angedacht.
Herr Rösch von der VG Bad Neustadt stellte die verschiedenen Varianten
finanziell dar, auch die Unterschiede, wenn die Fa. Telekom die neuen
Pflastersteine verlegt oder diese von der Gemeinde selbst verlegt werden.
Gerechnet werden müsste nach vorsichtigen Schätzungen mit rund 90.000 € inkl.
der Fahrbahnverengungen, die Förderung würde – eventuell nach Abzug eines Kostenerstattungsbetrages
der Fa. Telekom von rund 14.000 € – voraussichtlich 60 % betragen (Variante 1).
Alternativ wäre auch möglich, das neue Pflaster von der Gemeinde zu
beschaffen und durch die Fa. Telekom einbauen zu lassen (Variante 2). In diesem
Falle kämen Erschwerniszuschläge für Sortierung und Einpassung dazu. Die Kosten
schätzt Herr Rösch auf ca. 40.000 €, also günstiger als Variante 1. Eine
Förderung ist auch hier grundsätzlich denkbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die beiden bisherigen Varianten zu verwerfen, da Kosten und Wirkung nicht im Verhältnis stehen würden. Alternativ sollen die Kosten für einen kompletten Ausbau des Pflasters auf dem nordseitig gelegenen Gehweg der Rhönstraße mit anschließendem Neueinbau eines barrierefreien Pflasters ermittelt werden. Geplant ist, die Gehwege dann mit größeren Pflastersteinen zu versehen, um die Unebenheiten noch deutlicher zu verringern.
Herr Lohmann soll möglichst kurzfristig die Planung überarbeiten. Die farblichen Abstufungen im Kreuzungsbereich sollen trotzdem vorgenommen werden. Auch die Fahrbahnverengung im Bereich des Bauratshauses soll mit berücksichtigt werden. Auf eine zweite Fahrbahnverengung wird verzichtet. Ebenso muss die Förderfähigkeit gewährleistet bleiben, wenn andere Steine verlegt werden.
Sollte dies alles nicht möglich oder deutlich zu kostenintensiv sein, wird das alte Pflaster wieder verlegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |