Sitzung: 20.02.2018 GSB/002/2018
Die grundsätzlichen
Festlegungen zum Ausbaustandard hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
19.12.2017 getroffen. Die umlagefähigen Kosten für den Straßenbau liegen nach
der Kostenberechnung vom 18.01.2018 auf Basis der gültigen
Straßenausbaubeitragssatzung - ABS - der Gemeinde bei rd. 890.000 €. Für die
Waldstraße als klassifizierte Anliegerstraße liegt der Gemeindeanteil nach § 7
der ABS bei 20 v.H. für die Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung usw. Damit ergibt
sich ein Anteil für die von der
Waldstraße erschlossenen Grundstücke von rd. 710.000 € (Stand: 18.01.2018).
Die Form der
Beteiligung der Grundstückseigentümer an Straßenausbaumaßnahmen steht seit
längerem in der öffentlichen Diskussion. Die rechtliche Grundlage für den
Erlass der Satzung durch den Gemeinderat liegt in Art. 5 des
Kommunalabgabengesetzes - KAG -. Die Gemeinde ist nach Verfassung und
Kommunalrecht verpflichtet die bedarfsnotwendigen Infrastruktureinrichtungen zu
schaffen und zu unterhalten. Dazu gehören die Ortsstraßen, aber auch die
Leitungen für die Wasserversorgung und die Entwässerung. Die Refinanzierung des
Aufwandes für die Erneuerung der Leitungen in der Waldstraße, rd. 1,3
Millionen€, ist über die laufenden Gebühren (nach tatsächlicher
Inanspruchnahme) geplant. Für die kostenrechnenden Einrichtungen ist eine
Kostendeckung verpflichtende Vorgabe des Haushalts- und Kommunalabgabenrecht.
Aufgrund der
aktuellen politischen Diskussion ist davon auszugehen, dass den Gemeinden
die Rechtsgrundlage nach Art. 5 KAG entzogen wird und damit künftig keine
Ausbaubeiträge für die Erneuerung bzw. grundlegende Sanierung von
Ortsstraßen mehr erhoben werden können. Mit dieser „Abschaffung“ fehlen den
Gemeinden zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben erhebliche Finanzierungsmittel.
Für den Ausbau der
Waldstraße muss davon ausgegangen werden, dass die Beitragseinnahmen für den
Straßenbau in der geplanten Höhe von rd. 710.000 € auf Basis der gültigen
ABS nicht zu realisieren sind. In welcher Höhe von staatlicher Seite eine
Ausgleichsregelung zu erwarten ist, kann aktuell noch nicht bewertet werden.
Der Gemeinderat
hat die Umsetzung der Maßnahme, trotz der o. g. Unabwägbarkeiten, wie geplant
beschlossen. Die Ausschreibung wird demnächst erfolgen, die bauliche Umsetzung
schließt sich dann ab dem späten Frühjahr 2018 an. Unter Berücksichtigung der
abzusehenden Rechtsänderung des KAG werden zum jetzigen Zeitpunkt
(20.2.18) keine
Vorauszahlungsbescheide zu den Straßenausbaukosten an die Anlieger erlassen.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.