Der Gemeinderat Schönau a.d. Brend hat aufgrund der baulichen Defizite der Leitungen (Wasser, Abwasser) und des Zustandes der Straße die Erneuerung der Leitungen und den grundhaften Ausbau der Waldstraße beschlossen. Die Planung obliegt dem Ingenieurbüro Hoßfeld und Fischer, Bad Kissingen für den Straßenbau und die Erneuerung der Wasserleitung sowie dem Abwasserverband Saale-Lauer für die Erneuerung der Abwasserleitungen (jeweils einschließlich Hausanschlüssen und Nebenanlagen zur Straße).

Die grundsätzlichen Festlegungen zum Ausbaustandard hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.12.2017 getroffen. Die umlagefähigen Kosten für den Straßenbau liegen nach der Kostenberechnung vom 18.01.2018 auf Basis der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung - ABS - der Gemeinde bei rd. 890.000 €. Für die Waldstraße als klassifizierte Anliegerstraße liegt der Gemeindeanteil nach § 7 der ABS bei 20 v.H. für die Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung usw. Damit ergibt sich ein Anteil für die von der Waldstraße erschlossenen Grundstücke von rd. 710.000 € (Stand: 18.01.2018).

 

Die Form der Beteiligung der Grundstückseigentümer an Straßenausbaumaßnahmen steht seit längerem in der öffentlichen Diskussion. Die rechtliche Grundlage für den Erlass der Satzung durch den Gemeinderat liegt in Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes - KAG -. Die Gemeinde ist nach Verfassung und Kommunalrecht verpflichtet die bedarfsnotwendigen Infrastruktureinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten. Dazu gehören die Ortsstraßen, aber auch die Leitungen für die Wasserversorgung und die Entwässerung. Die Refinanzierung des Aufwandes für die Erneuerung der Leitungen in der Waldstraße, rd. 1,3 Millionen€, ist über die laufenden Gebühren (nach tatsächlicher Inanspruchnahme) geplant. Für die kostenrechnenden Einrichtungen ist eine Kostendeckung verpflichtende Vorgabe des Haushalts- und Kommunalabgabenrecht.

 

Aufgrund der aktuellen politischen Diskussion ist davon auszugehen, dass den Gemeinden die Rechtsgrundlage nach Art. 5 KAG entzogen wird und damit künftig keine Ausbaubeiträge für die Erneuerung bzw. grundlegende Sanierung von Ortsstraßen mehr erhoben werden können. Mit dieser „Abschaffung“ fehlen den Gemeinden zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben erhebliche Finanzierungsmittel.

 

Für den Ausbau der Waldstraße muss davon ausgegangen werden, dass die Beitragseinnahmen für den Straßenbau in der geplanten Höhe von rd. 710.000 € auf Basis der gültigen ABS nicht zu realisieren sind. In welcher Höhe von staatlicher Seite eine Ausgleichsregelung zu erwarten ist, kann aktuell noch nicht bewertet werden.

 

Der Gemeinderat hat die Umsetzung der Maßnahme, trotz der o. g. Unabwägbarkeiten, wie geplant beschlossen. Die Ausschreibung wird demnächst erfolgen, die bauliche Umsetzung schließt sich dann ab dem späten Frühjahr 2018 an. Unter Berücksichtigung der abzusehenden Rechtsänderung des KAG werden zum jetzigen Zeitpunkt (20.2.18) keine Vorauszahlungsbescheide zu den Straßenausbaukosten an die Anlieger erlassen.

 

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.