Sitzung: 16.01.2018 GSB/001/2018
Der 1. Bürgermeister
gab aus den letzten Gemeinderatssitzungen folgende Informationen bekannt:
Genehmigung des neuen Konzessionsvertrags Strom mit dem
Überlandwerk Rhön
Die Bereitstellung
der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von
Stromleitungen (einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör)
zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet bedarf
zwischen einem Energieversorger und der Gemeinde nach § 46 Abs. 1 und 2 des
Energiewirtschaftsgesetzes eines Konzessionsvertrages. Dieser darf nicht länger
als 20 Jahre abgeschlossen werden. Die Gemeinde erhält für die Bereitstellung
der Verkehrsflächen eine jährliche Konzessionsabgabe durch den Stromversorger.
Die Gemeinde hat
nach einem umfassenden Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren für das
Gemeindegebiet einen neuen Konzessionsvertrag Strom mit der Überlandwerk Rhön
GmbH abgeschlossen.
Der
Konzessionsvertrag mit dem Überlandwerk Rhön GmbH der Gemeinde Schönau a. d.
Brend gilt ab 01.01.2019 für 20 Jahre.
Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die
Brunnen der gemeindlichen Wasserversorgung
Vergabe Pumpversuch, TV-Befahrung und Geophysik am
Brunnen I
Im Rahmen der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die
Brunnen 1 und 2 sind am Brunnen 1 ein Pumpversuch, eine TV-Befahrung und
Geophysik notwendig.
Die Firma Osel Bohr GmbH, Bamberg, wurde mit den Baumaßnahmen
Pumpversuch, TV-Befahrung und Geophysik am Brunnen 1 zum Angebotspreis von
brutto 19.361,30 € beauftragt.
Vergabe Hydrogeologie für die beiden Brunnen und die
Rohwiesenquelle
Im Zuge der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Brunnen 1
und 2 ist auch die Hydrogeologie zu untersuchen. Dies soll auch bei der Rohwiesenquelle
durchgeführt werden.
Für die Baumaßnahme Hydrogeologie für die beiden Brunnen und die
Rohwiesenquelle wurde die Firma UMF-Umwelttechnik Mainfranken, Gaukönigshofen,
zum Angebotspreis von brutto 10.025,75 € beauftragt.