Der 1. Bürgermeister gab aus den letzten Gemeinderatssitzungen folgende Informationen bekannt:

 

Genehmigung des neuen Konzessionsvertrags Strom mit dem Überlandwerk Rhön

 

Die Bereitstellung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen (einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör) zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet bedarf zwischen einem Energieversorger und der Gemeinde nach § 46 Abs. 1 und 2 des Energiewirtschaftsgesetzes eines Konzessionsvertrages. Dieser darf nicht länger als 20 Jahre abgeschlossen werden. Die Gemeinde erhält für die Bereitstellung der Verkehrsflächen eine jährliche Konzessionsabgabe durch den Stromversorger.

 

Die Gemeinde hat nach einem umfassenden Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren für das Gemeindegebiet einen neuen Konzessionsvertrag Strom mit der Überlandwerk Rhön GmbH abgeschlossen.

 

Der Konzessionsvertrag mit dem Überlandwerk Rhön GmbH der Gemeinde Schönau a. d. Brend gilt ab 01.01.2019 für 20 Jahre.

 

 

Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Brunnen der gemeindlichen Wasserversorgung

 

Vergabe Pumpversuch, TV-Befahrung und Geophysik am Brunnen I

Im Rahmen der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Brunnen 1 und 2 sind am Brunnen 1 ein Pumpversuch, eine TV-Befahrung und Geophysik notwendig.

 

Die Firma Osel Bohr GmbH, Bamberg, wurde mit den Baumaßnahmen Pumpversuch, TV-Befahrung und Geophysik am Brunnen 1 zum Angebotspreis von brutto 19.361,30 € beauftragt.

 

Vergabe Hydrogeologie für die beiden Brunnen und die Rohwiesenquelle

Im Zuge der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis der Brunnen 1 und 2 ist auch die Hydrogeologie zu untersuchen. Dies soll auch bei der Rohwiesenquelle durchgeführt werden.

 

Für die Baumaßnahme Hydrogeologie für die beiden Brunnen und die Rohwiesenquelle wurde die Firma UMF-Umwelttechnik Mainfranken, Gaukönigshofen, zum Angebotspreis von brutto 10.025,75 € beauftragt.