Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle auf den Grundstücken Fl. Nr. 4657/4 und 4657/5 in der Gemarkung Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die Halle, mit einer Größe von 20 m Länge, 12 m Breite und 5,10 m Höhe, soll in einer Holzkonstruktion mit einem flachgeneigten Satteldach, Dachneigung 10° und roter Trapezblecheindeckung errichtet werden.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 4657/4 und 4657/5 liegen im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Sondergebiet - Fläche für die Landwirtschaftliche Gerätehallen – ausgewiesen.

 

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Ob eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch im vorliegenden Fall gegeben ist, prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Der angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle auf den Grundstücken Fl. Nr. 4657/4 und 4657/5 in der Gemarkung Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10