Sitzung: 19.12.2017 GSB/012/2017
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle auf
den Grundstücken Fl. Nr. 4657/4 und 4657/5 in der Gemarkung Schönau a. d. Brend
vorgelegt.
Die Halle, mit einer Größe von 20 m Länge, 12 m Breite und 5,10 m Höhe,
soll in einer Holzkonstruktion mit einem flachgeneigten Satteldach, Dachneigung
10° und roter Trapezblecheindeckung errichtet werden.
Die Grundstücke Fl. Nr. 4657/4 und 4657/5 liegen im Außenbereich. Im
Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Sondergebiet - Fläche
für die Landwirtschaftliche Gerätehallen – ausgewiesen.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ist ein Vorhaben im Außenbereich
nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende
Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Ob eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch im
vorliegenden Fall gegeben ist, prüft die Bauaufsichtsbehörde im
Baugenehmigungsverfahren.
Der angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer
Maschinenhalle auf den Grundstücken Fl. Nr. 4657/4 und 4657/5 in der Gemarkung
Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |