Sitzung: 28.11.2017 GSB/022/2017
Herr Rösch, VG NES erläutert gesetzliche Grundlagen zum
Sanierungsgebiet.
Die Gemeinde hat vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um
Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen.
Durch die abgeschlossene Rahmenplanung Ortsmitte liegt bereits eine
Vielzahl von Erkenntnissen vor. Es wird daher vorgeschlagen, die weiteren
notwendigen vorbereitenden Untersuchungen vom
Landschaftsarchitekten-Stadtplanungsbüro arc.grün, Herrn Wirth durchführen zu
lassen.
Ein Lageplan mit Vorschlag zum Sanierungsgebiet liegt bei. Die
Untersuchungen würden mit 60 % i. R. d. Städtebauförderung bezuschusst.
Gemeinderatsmitglied Andreas Herleth regt an, auch für Burgwallbach ein
Sanierungsgebiet festzulegen und vorbereitende Untersuchungen zu beauftragen.
Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass neben dem
Landschaftsarchitekten-Stadtplanungsbüro arc.grün noch 2 weitere
Honorarangebote eingeholt werden sollen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf die Ausweisung eines förmlich
festgesetzten Sanierungsgebietes für den Ortskern von Schönau und den Ortskern
von Burgwallbach hinzuarbeiten.
Dazu werden entsprechende Voruntersuchungen mit Analyse und
Sanierungsvorschlägen im öffentlichen und privaten Bereich in Auftrag gegeben.
Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Einholung von 3
Honorarangeboten zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für ein
künftiges Sanierungsgebiet in der Gemeinde Schönau a. d. Brend und im
Gemeindeteil Burgwallbach.
Als vorläufigen Untersuchungsbereich wird das in beiliegendem Lageplan
gekennzeichnete Gebiet bestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |