Herr Rösch, VG NES erläutert gesetzliche Grundlagen zum Sanierungsgebiet.

 

Die Gemeinde hat vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen.

 

Durch die abgeschlossene Rahmenplanung Ortsmitte liegt bereits eine Vielzahl von Erkenntnissen vor. Es wird daher vorgeschlagen, die weiteren notwendigen vorbereitenden Untersuchungen vom Landschaftsarchitekten-Stadtplanungsbüro arc.grün, Herrn Wirth durchführen zu lassen.

 

Ein Lageplan mit Vorschlag zum Sanierungsgebiet liegt bei. Die Untersuchungen würden mit 60 % i. R. d. Städtebauförderung bezuschusst.

 

Gemeinderatsmitglied Andreas Herleth regt an, auch für Burgwallbach ein Sanierungsgebiet festzulegen und vorbereitende Untersuchungen zu beauftragen.

 

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass neben dem Landschaftsarchitekten-Stadtplanungsbüro arc.grün noch 2 weitere Honorarangebote eingeholt werden sollen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt auf die Ausweisung eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes für den Ortskern von Schönau und den Ortskern von Burgwallbach hinzuarbeiten.


Dazu werden entsprechende Voruntersuchungen mit Analyse und Sanierungsvorschlägen im öffentlichen und privaten Bereich in Auftrag gegeben.

 

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Einholung von 3 Honorarangeboten zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für ein künftiges Sanierungsgebiet in der Gemeinde Schönau a. d. Brend und im Gemeindeteil Burgwallbach.

 

Als vorläufigen Untersuchungsbereich wird das in beiliegendem Lageplan gekennzeichnete Gebiet bestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11